5.7.2 Sorgfältiger Umgang und Gebrauch von
Elektrowerkzeugen
a)
Schleifscheiben müssen sorgsam nach Anwei-
sungen des Herstellers aufbewahrt und gehand-
habt werden.
b)
Vergewissern Sie sich, dass Schleifwerkzeuge
nach den Anweisungen des Herstellers ange-
bracht sind.
c)
Sorgen Sie dafür, dass Zwischenlagen verwendet
werden, wenn sie mit dem Schleifwerkzeug zur
Verfügung gestellt und gefordert werden.
d)
Verwenden Sie das Elektrowerkzeug niemals
ohne Schutzhaube.
e)
Das Werkstück ist ausreichend zu befestigen.
f)
Sorgen Sie dafür, dass das Schleifwerkzeug vor
Gebrauch richtig angebracht und befestigt wird,
und lassen Sie das Werkzeug im Leerlauf 30s
in einer sicheren Lage laufen. Gerät sofort aus-
schalten, wenn beträchtliche Schwingungen auf-
treten und wenn andere Mängel festgestellt wer-
den. Wenn dieser Zustand eintritt, überprüfen Sie
die Maschine, um die Ursache zu ermitteln.
g)
Verwenden Sie keine Trennschleifscheiben zum
Schruppschleifen.
h)
Sorgen Sie dafür, dass beim Gebrauch entste-
hende Funken keine Gefahr hervorrufen, z.B. Sie
selbst oder andere Personen treffen. Stellen Sie
dazu die Schutzhaube richtig ein.
i)
Nach einem Scheibenbruch, Sturz; oder anderen
mechanischen Beschädigungen muss das Gerät
in einem Hilti Service‑Center überprüft werden.
5.7.3 Elektrische Sicherheit
a)
Prüfen Sie den Arbeitsbereich vor Arbeitsbeginn
auf verdeckt liegende elektrische Leitungen, Gas-
und Wasserrohre z.B. mit einem Metallsuchgerät.
Aussenliegende Metallteile am Gerät können span-
nungsführend werden, wenn Sie z.B. versehentlich
eine Stromleitung beschädigt haben. Dies stellt eine
ernsthafte Gefahr durch elektrischen Schlag dar.
b)
Kontrollieren Sie regelmässig die Anschlusslei-
tung des Geräts und lassen Sie diese bei Beschä-
digung von einem anerkannten Fachmann erneu-
ern. Wenn die Anschlussleitung des Elektrowerk-
zeugs beschädigt ist, muss sie durch eine speziell
vorgerichtete Anschlussleitung ersetzt werden,
die über die Kundendienstorganisation erhältlich
ist. Kontrollieren Sie Verlängerungsleitungen re-
gelmässig und ersetzen Sie diese, wenn sie be-
schädigt sind. Wird bei der Arbeit das Netz- oder
Verlängerungskabel beschädigt, dürfen Sie das
Kabel nicht berühren. Ziehen Sie den Netzstecker
aus der Steckdose.
Beschädigte Anschlussleitun-
gen und Verlängerungsleitungen stellen eine Gefähr-
dung durch elektrischen Schlag dar.
c)
Lassen Sie verschmutzte Geräte bei häufiger Be-
arbeitung von leitfähigen Materialien in regelmäs-
sigen Abständen vom Hilti-Service überprüfen.
An
der Geräteoberfläche haftender Staub, vor allem von
leitfähigen Materialien oder Feuchtigkeit können un-
ter ungünstigen Bedingungen zu elektrischem Schlag
führen.
d)
Wenn Sie mit einem Elektrowerkzeug im Freien
arbeiten, stellen Sie sicher, dass das Gerät mit-
tels eines Fehlerstromschutzschalters (RCD) mit
maximal 30 mA Auslösestrom an das Netz ange-
schlossen ist.
Die Verwendung eines Fehlerstrom-
schutzschalters verringert das Risiko eines elektri-
schen Schlags.
e)
Grundsätzlich wird die Verwendung eines Fehler-
stromschutzschalters (RCD) mit maximal 30 mA
Auslösestrom empfohlen.
5.7.4 Arbeitsplatz
a)
Sorgen Sie für gute Beleuchtung des Arbeitsbe-
reichs.
b)
Sorgen Sie für gute Belüftung des Arbeitsplat-
zes.
Schlecht belüftete Arbeitsplätze können Ge-
sundheitsschäden durch Staubbelastung hervorru-
fen.
c)
Sichern Sie bei Durchbruchsarbeiten den Bereich
auf der gegenüberliegenden Seite der Arbeiten
ab
. Abbruchteile können heraus‑ und / oder herun-
terfallen und andere Personen verletzen.
d) Schlitze in tragenden Wänden oder anderen Struk-
turen können die Statik beeinflussen, insbesondere
beim Trennen von Armierungseisen oder Trägerele-
menten.
Vor Arbeitsbeginn den verantwortlichen
Statiker, Architekten oder die zuständige Baulei-
tung befragen.
5.7.5 Persönliche Schutzausrüstung
Der Benutzer und die sich in der Nähe aufhaltenden
Personen müssen während des Einsatzes des Ge-
räts eine geeignete Schutzbrille, Schutzhelm, Gehör-
schutz, Schutzhandschuhe und einen leichten Atem-
schutz benutzen.
de
10
DCG 230-D / DAG 230-D, Art. Nr.71747/A2, 05.03.2013
Printed: 08.07.2013 | Doc-Nr: PUB / 5069494 / 000 / 01