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!ACHTUNG!
Laserschutzbestimmungen:
Durch die starke Bündelung des Laserstrahls ist die gesamte Lichtenergie auf eine
geringe Fläche konzentriert. Wird das menschliche Auge von diesem Strahl getroffen,
kann dies Schädigungen hervorrufen. Insbesondere besteht die Gefahr von
Augenverletzungen beim Blick in den direkten Strahl. Ist der Strahl abgelenkt, was bei
den kompakten Showlasersystemen durch die Scanning Einheit
fast immer der Fall ist, ist die Wirkung und somit die Gefahr des Strahls um ein
Vielfaches geringer.
Entsprechend der möglichen Gefährdung werden Laser bzw. Geräte, die einen Laser
enthalten, gemäß Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung [BGV B2] in Klassen
eingeteilt. 99% der aktuell auf dem Markt erhältlichen kompakten Showlaser und
auch alle von uns angebotenen Laser gehören zur Schutzklasse 3b und 4. Diese
Geräte sind somit genehmigungspflichtig. Zum sicheren Betrieb bei öffentlichen
Veranstaltungen ist ein Laserschutzbeauftragter [Strahlenschutz gemäß VBG 93 §6
(BGV-B2)] zu bestellen. Bei Installationen in öffentlichen Gebäuden (Discotheken,
Mehrzweckhallen, Gaststätten etc.) sind die Systeme vom örtlich zuständigen TÜV
oder der Berufsgenossenschaft abzunehmen. Die in Deutschland gültigen
Bestimmungen zum Betrieb einer Showlaser Anlage müssen beachtet werden.
Informieren Sie sich hierzu bei Ihrer örtlichen Berufsgenossenschaft und der
zuständigen TÜV Behörde.