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Der Heizraum muß Öffnungen nach außen aufweisen, die den örtlich geltenden Bestimmungen
entsprechen. Bei Zweifeln hinsichtlich der Luftzirkulation empfehlen wir vor allem die Messung des
CO
2
-Werts bei mit voller Leistung laufendem Brenner in dem nur über die Öffnungen für die Luftversorgung
des Brenners belüfteten Raum. Anschließend wird der CO
2
-Wert ein zweites Mal bei geöffneter Tür
gemessen.
Die in beiden Fällen gemessenen CO
2
-Werte dürfen nicht wesentlich voneinander abweichen.
Sollten sich mehr als ein Brenner und ein Gebläse in demselben Raum befinden, muß dieser Test bei
gleichzeitigem Betrieb aller Geräte ausgeführt werden.
Niemals die Luftöffnungen des Heizraums, die Ansaugöffnungen des Brennergebläses und die
Luftleitungen oder die bestehenden Gebläse- und Dissipationsgitter verstopfen, zur Vermeidung von:
- Bildung von Giftgas-/Explosivgasmischungen in der Luft des Heizraums;
- Verbrennung mit unzureichender Luft, was einen gefährlichen, teuren und umweltschädlichen Betrieb
zur Folge hat.
Der Brenner muß stets vor Regen, Schnee und Frost geschützt sein.
Der Heizraum ist stets sauber und frei von flüchtigen Stoffen zu halten, die in das Gebläseinnere
gesaugt werden könnten und somit die Innenleitungen des Brenners oder des Brennerkopfes verstopfen
könnten. Besonders schädlich ist Staub, insbesondere wenn die Möglichkeit besteht, daß er sich auf
den Schaufeln des Gebläses absetzt, wodurch die Belüftung vermindert wird und bei der Verbrennung
Verschmutzungen entstehen. Staub kann sich auch auf dem rückwärtigen Teil der Stauscheibe für die
Flammenstabilität im Brennerkopf ansammeln und ein mageres Gas-Luft-Gemisch bilden.
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Der Brenner muß mit dem für ihn vorgesehenen Brennstoff versorgt werden, wie dies auf der
Kenndatentafel und in den technischen Daten dieses Handbuchs angegeben ist.
Die Brennstoffleitung zur Brennerversorgung muß absolut dicht und unbiegsam sein, unter Einfügung
einer Dehnungsverbindung aus Metall mit Flanschanschluß oder Anschlußverschraubung. Ferner muß
sie mit allen Kontroll- und Sicherheitsmechanismen ausgestattet sein, die von den örtlich geltenden
Bestimmungen verlangt werden.
Es ist besonders darauf zu achten, daß während der Installation keine Fremdkörper in die Leitung
gelangen.
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Sicherstellen, daß die für den Anschluß verwendete Stromversorgung mit den auf der Kenndatentafel
und in diesem Handbuch angegebenen Daten übereinstimmt.
Eine elektrische Anlage mit einem Anschluss an eine effiziente Erdung, gemäß der geltenden
Gesetzesvorschriften, herstellen. Das Erdungskabel muss einige Zentimeter länger als die Phasen- und
Nullleiter sein.
Sollten hinsichtlich der Tauglichkeit Zweifel bestehen, muß eine Überprüfung durch Fachpersonal
durchgeführt werden.
Niemals die Kabel des Nulleiters mit denen der Phase vertauschen.
Der Brenner kann mit dem Stromnetz nur dann über einen Steckeranschluß verbunden werden, wenn
dieser so ausgestattet ist, daß die Konfiguration der Verbindung die Vertauschung von Phase und
Nulleiter ausschließt. Wie von den geltenden Gesetzesvorschriften vorgesehen, einen allpoligen Schalter
mit einer Kontakt-Öffnungsweite von mindestens 3 mm vor dem Gerät installieren.
Das gesamte Elektrosystem und insbesondere alle Kabelquerschnitte müssen auf den Höchstwert der
Leistungsaufnahme, angegeben auf der Kenndatentafel und in diesem Handbuch, abgestimmt sein.