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Technische Daten
17. KKT KOLBE Gewährleistung
Zur Inanspruchnahme von Gewährleistungen ist in jedem Fall die Vorlage des Kaufbeleges
erforderlich. Für unsere KKT KOLBE Geräte leisten wir unabhängig von den Verpflichtungen
des Händlers aus dem Kaufvertrag gegenüber dem Endabnehmer unter den nachstehenden
Bedingungen Gewährleistung:
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die unentgeltliche Instandsetzung des Gerätes bzw. der beanstan-
deten Teile in Deutschland und Österreich. Anspruch auf kostenlosen Ersatz besteht nur für solche Teile,
die Fehler im Werkstoff und in der Verarbeitung aufweisen. Übernommen werden dabei sämtliche direkten
Lohn- und Material- kosten, die zur Beseitigung dieses Mangels anfallen. Weitergehende Ansprüche sind aus-
geschlossen.
1. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, der durch Rechnung
oder Lieferschein nachzuweisen ist.
2. Innerhalb der Gewährleistung werden alle Funktionsfehler, die trotz vorschriftsmäßigem Anschluss, sach-
gemäßer Behandlung und Beachtung der gültigen KKT KOLBE Einbauvorschriften und Betriebsanleitungen
nachweisbar auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind, durch unseren Kundendienst besei-
tigt. Kratzer auf Glas und Rahmen werden nur dann von dieser Gewährleistung erfasst, wenn sie direkt nach
Einbau des KKT KOLBE Gerätes unserem Kundendienst angezeigt werden. Transportschäden (diese müssen
entsprechend den Bedingungen des Transporteurs gegen den Transporteur geltend gemacht werden)
3. Durch Inanspruchnahme der Gewährleistung verlängert sich die Gewährleistungszeit weder für das Gerät
noch für neu eingebaute Teile. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. Über Ort, Art und Umfang der durchzuführenden Reparatur oder über einen Austausch des Gerätes ent-
scheidet KKT KOLBE nach Ermessen. Soweit nicht anders vereinbart, ist unsere Kundendienstzentrale zu
benachrichtigen. Die Reparatur wird in der Regel am Aufstellungsort, ausnahmsweise in der Kundendienst-
werkstatt durchgeführt. Zur Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen, dass keine Beschä-
digungen an Möbeln, Bodenbe- lag etc.
entstehen können. Mit z.B. mit Silikon eingeklebte Kochfelder müssen vorher ausgebaut sein.
5. Die für die Reparatur erforderlichen Ersatzteile und die anfallende Arbeitszeit werden nicht berechnet.
6. Wir haften nicht für Schäden und Mängel an Geräten und deren Teile, die verursacht wurden durch:
- Äußere chemische oder physikalische Einwirkungen bei Transport, Lagerung, Aufstellung
und Benutzung (z.B. Schäden durch herunterfallen von Gegenständen, überlaufende Speisen,
die auf dem Glas einbrennen ohne sofort entfernt zu werden, Kratzer auf dem Glas die z.B.
durch Sand am Topfboden entstanden sind
- Falsche Größenwahl.
- Nichtbeachtung unserer Aufstellungs- und Bedienungsanleitung, der jeweils geltenden
baurechtlichen allgemeinen und örtlichen Vorschriften der zuständigen Behörden,
Elektrizitätsversorgungs- unternehmen.
- ungewöhnlichen Spannungsschwankungen gegenüber der Nennspannung bei Elektrogeräten.
- Falsche Bedienung und Überlastung und dadurch verursachter Überhitzung der Geräte,
unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Pflege, unzureichender Reinigung der Geräte
oder ihrer Teile; Verwendung ungeeigneter Putzmittel (siehe Bedienungsanleitung).
- Geräte, die nicht von einer Fachfirma angeschlossen worden sind.
Fällt die Beseitigung eines Mangels nicht unter unsere Gewährleistung, dann hat der Endabneh-
mer für die Kosten des Monteurbesuches und der Instandsetzung aufzukommen.
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