
2.2
Personal - Qualifikation
Um die dauerhafte Sicherheit der Anlage zu gewährleisten,
dürfen ausschließlich folgende Tätigkeiten entsprechend der
Qualifikation der ausführenden Person durchgeführt werden.
Person
freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Betreiber
Sichtprüfung
Sachkundige Person, (kennt,
versteht Betriebsanweisung)
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskontrolle
Fachkundige Person, (nach Einbau-
anweisung und Ausführungsnormen)
Einbau, Tausch, Wartung von Komponenten,
Anschluss an Stromversorgung, Inbetriebnahme
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