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INSTALLATION
Die Aufstellung des Kessels darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal unter Einhaltung der Angaben des
Herstellers und Beachtung aller entsprechenden Gesetze und Vorschriften erfolgen. Man weist hier vor
allem auf das Einhalten der Sicherheitsvorschriften und der Vorschriften fûr die Abgasfûhrung hin.
HYDRAULIKANSCHLUSS
Die Hydraulikanschlûsse nach den jeweiligen Angaben auf den einzelnen Anschlûssen und entsprechend
der Abb.1 des vorliegenden Handbuches herstellen. Der Anschluß muß so erfolgen, daß die Rohre spannungs-
frei verlaufen. Auf den Heizungskreislauf, in nächster Nähe des Kessels, muß ein Sicherheitsventil montiert
werden, wobei zwischen Kessel und Sicherheitsventil keine weiteren Absperrorgane liegen dûrfen.
Der Kessel wird ohne Ausdehnungsgefäß geliefert; es ist daher Aufgabe des Installateurs, ein solches zu
montieren. Hinweis: der Anlagenbetriebsdruck bei kalter Anlage muß zwischen 0,5 und 1,5 bar liegen.
SCHORNSTEINANSCHLUß
Der Kessel muß an einen wirksamen Schornstein angeschlossen werden, der nach den gûltigen Vorschriften
gebaut wurde. Die Rohrleitung zwischen Kessel und Schornstein muß aus einem hitzbeständigen und gegen
Korrosion widerstandsfähigem Material hergestellt sein. Die Verbindungsstellen sind gut abzudichten und
ûber den gesamten Verlauf zwischen Kessel und Schornstein gegen Wärmeverlust zu schûtzen, um die
Kondenswasserbildung zu verhindern.