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ORBITALUM TOOLS GmbH
D-78224 Singen www.orbitalum.com
[REV. 20200225] OC_GFX_BA_790144761_00__INH-01_DE
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Betreiberinformationen und Sicherheits hinweise
GFX 3.0, GFX 6.6
DeUTScH
2. BeTReIBeRINFORMATIONeN UND SIcHeRHeITS-
HINWeISe
2.1
Betreiberpflichten
Werkstatt-/Außen-/Feldanwendung
: Der Betreiber ist verantwortlich für die Sicherheit im Gefahrenbereich der Maschine
und erlaubt nur eingewiesenem Personal den Aufenthalt und die Bedienung der Maschine im Gefahrenbereich.
Sicherheit des Arbeitnehmers
: Die im Kap. 2 beschriebenen Sicherheitsvorschriften sowie das sicherheitsbewusste Arbei-
ten mit allen vorgeschriebenen Schutzausrüstungen sind einzuhalten.
2.2
Verwendung der Maschine
2.2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
• Die Maschine ist ausschließlich zum Trennen und Anfasen von Werkstoffen und Rohrdimensionen, wie
aufgeführt im Kap. 4.2, Seite 18 zu verwenden.
• Die Maschine ist auf die Werkbank schraubbar.
• Die Maschine nur in den auf dem Typenschild des Antriebes angegebenen Spannungen betreiben
(Technische Daten, Kap. 5, Seite 19).
• Als Antrieb ist nur der Motor GF10 (Code 790 144 382 und 790 144 383) zu verwenden.
• Der Antriebsmotor darf nur in Verbindung mit der Maschine verwendet werden.
• Die Maschine darf nur an leeren, nicht unter Druck stehenden, ohne explosiven Atmosphären und
nicht kontaminierten Rohren und Behältern eingesetzt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch:
• das Beachten aller Sicherheits- und Warnhinweise dieser Betriebsanleitung
• das Einhalten aller Inspektions- und Wartungsarbeiten
• das ausschließliche Verwenden im Originalzustand, mit Original-Zubehör, -Ersatzteile, -Betriebsstoffe
• das ausschließliche Bearbeiten der in der Betriebsanleitung genannter Materialien.
2.2.2 Bestimmungswidriger Gebrauch
• Eine andere als die unter der "Bestimmungsgemäßen Verwendung" festgelegte oder über diese sowie
den genannten Grenzen hinaus gehende Benutzung gilt auf Grund der potentiellen Gefahren als
bestimmungswidrig.
• Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung trägt der Betreiber die alleinige
Verantwortung und übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
• Es dürfen keine Werkzeuge verwendet werden, welche nicht durch den Hersteller für diese Maschine
zugelassen sind.
• Das Entfernen von Schutzeinrichtungen ist nicht gestattet.
• Die Maschine nicht Zweckentfremden.
• Die Maschine ist nicht zur Benutzung durch den privaten Verbraucher vorgesehen.
• Das Überschreiten der für den Normalbetrieb festgelegten technischen Werte ist nicht gestattet.
• Die Maschine nicht als Antrieb für andere als unter der bestimmungsgemäßen Verwendung (Kap.
2.2.1, Seite 6) genannte Anwendungen einsetzen.