daraufhin eine Reparatur durchführen lassen. Der Kundenservice von Inventum kann auch beschließen, das
Gerät umzutauschen.
3.
Sollten Sie eine Störung oder einen Defekt an einem großen Haushaltgerät in den ersten zwei Jahren ab dem
Datum des Ankaufs melden, stellt Inventum keine Kosten für Umtausch, Anfahrt, Ersatzteile,
Materialverwendung und Arbeitslohn in Rechnung.
4.
Wenn Sie das Produkt auf der Webseite
https://www.inventum.eu/garantie-registratie
auf die oben genannte
Weise registriert haben und daraufhin eine Störung an einem großen Haushaltsgerät im dritten bis
einschließlich fünften Jahr ab dem Datum des Ankaufs melden, dann gilt die fünfjährige Inventum-Garantie und
wird das Gerät kostenlos repariert oder umgetauscht. Bei Reparatur oder Umtausch des Gerätes werden dann
nur Umtauschkosten fällig. Die aktuellen Umtauschkosten finden Sie auf der Webseite
. Falls Sie das Produkt nicht registriert haben, gilt die dreijährige Zusatzgarantie
nicht.
5.
Bei einer Meldung einer Störung oder eines Defektes nimmt der Monteur innerhalb eines Werktages mit Ihnen
Kontakt auf, um einen Besuchstermin zu vereinbaren. Bei einer Meldung am Wochenende oder an Feiertagen
geschieht dies am nächstfolgenden Werktag.
6.
Falls Sie eine Störung oder einen Defekt mittels des Formulars auf der Webseite
melden, werden Sie mittels mobiler Nachrichten und per E-Mail über den weiteren Verlauf auf
dem Laufenden gehalten.
7.
Die Garantiezeit beginnt am Datum des Ankaufs des Produktes.
8.
Zur Geltendmachung des Garantieanspruchs ist eine Kopie des Originalkaufbeleges und die Bescheinigung
der fünfjährigen Inventum-Garantie vorzulegen.
9.
Die Garantie gilt ausschließlich bei normalem Hausgebrauch der Inventum-Produkte innerhalb der Niederlande.
Störungen oder Defekte außerhalb der Garantiezeit
1.
Im Falle von Störungen oder Defekten an kleinen oder großen Haushaltsgeräten außerhalb der Garantiezeit
kann dies beim Kundenservice mittels des Formulars auf der Webseite
https://www.inventum.eu/service-
oder durch einen Anruf beim Kundenservice gemeldet werden.
2.
Der Kundenservice bittet Sie möglicherweise, das Produkt für eine Überprüfung oder Reparatur einzusenden.
Die Versandkosten gehen auf Ihre Rechnung.
3.
Mit der Überprüfung, ob eine Reparatur möglich ist, sind Kosten verbunden, zu denen Sie im Voraus Ihre
Zustimmung geben müssen.
4.
Bei großen Haushaltsgeräten kann Inventum auf Ihr Ersuchen hin einen Haushaltsgerätemonteur beauftragen.
Die Kosten für die Anfahrt, die Ersatzteile und das Material sowie der Arbeitslohn werden Ihnen dann in
Rechnung gestellt.
5.
Im Falle eines Reparaturauftrages müssen die Reparaturkosten vorab bezahlt werden. Bei einer Reparatur
durch einen Haushaltsgerätemonteur müssen die Kosten der Reparatur vor Ort beim Monteur, vorzugsweise
durch elektronische Zahlung, beglichen werden.
Garantieausschluss
1.
Die oben genannten Garantien gelten nicht im Falle von:
•
Normalem Verschleiß;
•
Unsachgemäßem oder zweckwidrigem Gebrauch;
•
Unzureichender Wartung;
•
Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsvorschriften;
•
Unfachmännischer Montage oder Reparatur durch Dritte oder den Konsumenten selbst;
•
Verwendung von Nichtoriginalteilen durch den Konsumenten;
•
Geschäftlicher oder gewerblicher Nutzung;
•
Entfernung der Seriennummer und/oder des Typenschildes.
2.
Gleichzeitig gilt die Garantie nicht für normale Konsumartikel wie z.B.:
•
Knethaken, Backbleche, (Kohlenstoff-)Filter usw.;
•
Batterien, Glühbirnen, Kohlenstofffilter, Fettfilter usw.;
•
Externe Verbindungskabel;
•
Glaszubehör und Glasteile wie z.B. Ofentüren;
•
sowie ähnliche Artikel.
3.
Nicht von der Garantie abgedeckt sind Transportschäden, sofern diese nicht von Inventum verursacht wurden.
Kontrollieren Sie darum Ihr neues Gerät, bevor Sie es in Gebrauch nehmen. Sollten Sie Beschädigungen
DE
•
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