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Es sind, wie durch die DGUV vorgeschrieben,
regelmäßig und periodisch Prüfungen durch
Sachkundige durchzuführen, um Ermüdungen
an Material- und Schraubverbindungen frühzei-
tig zu erkennen und abstellen zu können.
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Alle Schraubverbindungen mit dem vorge-
schriebenen Anzugsdrehmoment anziehen
(siehe Herstellerangaben).
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Es dürfen nur die vom Hersteller gelieferten
Verbindungsmittel eingesetzt werden.
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Es sind die vom Hersteller angegebenen Kräfte
und Lasten zu beachten. Der Aufbau des
Produkts darf nur durch sachkundiges Personal
erfolgen.
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Die Schraubverbindungen sind nach dem
Aufbau sachkundig zu prüfen.
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Das Anbringen von großflächigen Werbeschil-
der oder andere Bauteile, welche die Windbe-
lastung verstärken können, ist nicht gestattet.
2.2.2 Benutzer
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Alle Angaben zur Benutzung des Produkts
lesen und beachten.
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Keine Tätigkeiten ausführen, die nur für
Fachpersonal, Sachkundige und vom Betreiber
autorisierte Service-Techniker vorgesehen sind.
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Das Produkt nur mit entsprechender Absturz-
sicherung (PSA) benutzen, wenn kein Geländer
gegen Abstürzen vorhanden ist.
2.2.3 Allgemeine Sicherheitshinweise
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Beim Besteigen der Treppe die Handläufe
benutzen.
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Das Produkt darf nur über den dafür vorgese-
henen Zustieg (Treppe, Leiter usw.) bestiegen
werden. Langsam und ohne Hast begehen.
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Bei Treppen mit mehr als 45° Neigung mit Blick
zur Treppe absteigen.
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Es dürfen sich keine Personen zwischen den
Quer- und Längsstreben der Bühne aufhalten,
es sei denn zu Wartungs- und Reparaturzwe-
cken.
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Das Produkt darf nur im gebremsten Zustand
betreten werden (gilt für fahrbare Produkte).
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Beim Verfahren des Produkts auf einen freien
Fahrweg achten und diesen stets im Blick
haben (gilt für fahrbare Produkte).
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Die Fahrgeschwindigkeit muss so angepasst
sein, dass das Produkt jederzeit gestoppt
werden kann (gilt für fahrbare Produkte).
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Fahrbare Produkte dürfen nur in Längs- oder
Diagonalrichtung auf ebener, tragfähiger und
hindernisfreier Fläche verschoben werden und
sind anschließend sofort gegen Wegrollen zu
sichern.
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Fahrbare Produkte nie verschieben, wenn sich
Personen, Material oder Werkzeuge darauf
befinden.
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Fahrbare Produkte nur per Hand, nie mit
Zugmaschinen oder Gabelstaplern verschieben.
Jeglichen Anprall vermeiden.
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Das Geländer darf nicht beklettert werden.
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Nicht mit dem Körper gegen die Geländer
lehnen.
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Die zulässigen Belastungsgrenzen nicht
überschreiten.
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Die Arbeitshöhe nicht durch Leitern, Kisten
oder andere Vorrichtungen anheben.
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Lasten immer gleichmäßig auf der Plattform
verteilen.
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Auf den Treppen dürfen keine Gegenstände
abgestellt werden.
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Keine horizontalen Lasten erzeugen, z. B. durch
Schaukeln.
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Keine Kräne, Lastenzüge oder Ähnliches am
Produkt anbringen.
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Es darf auf den Belagsflächen nicht gesprun-
gen werden.
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Rutschfördernde Stoffe (Öle, Fette usw.)
sowie Eis und Schnee sind von den begehbaren
Flächen sowie den Geländern vor Benutzung
des Produkts zu entfernen.
3 ÜBERSICHT
3.1 Lieferumfang
Der Lieferumfang ist auftragsspezifisch unter-
schiedlich und abhängig von der Bestellung.
→ Vor Beginn des Aufbaus des Produkts prüfen,
ob alle Teile enthalten und in einem einwand-
freien Zustand sind.
→ Ausschließlich fehlerfreie Originalteile für den
Aufbau verwenden.
→ Sollte das Fehlen von Bestandteilen, Beschädi-
gungen oder Mängel festgestellt werden, beim
Hersteller oder Händler nachfragen.
→ Das Typenschild beachten.
3.2 Zubehör
Für manche Produkte gibt es optionale Anbauteile
oder Zubehör. Diese können direkt über den
Hersteller oder Händler angefragt werden.
HYMER-Originalbetriebsanleitung | BA Artikel-Nr.: 21000001
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