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10. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien 2012/19/EU
und 2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes:
Elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet,
elektrische und elektronische Geräte sowie Batterien am Ende ihrer
Lebensdauer an den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die
Verkaufsstelle zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht.
Das Symbol auf dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf
diese Bestimmungen hin. Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder
anderen Formen der Verwertung von Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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