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2.1.2 Produktsicherheit
Was in puncto Brandgefahr zu beachten ist:
Die nachstehend aufgeführten Wäschestücke und Artikel
dürfen zur Vermeidung von
Brandgefahr nicht im Trockner getrocknet werden.
• Ungewaschene Textilien.
• Textilien, die mit Öl, Azeton, Alkohol, Benzin,
Kerosin, Fleckentferner, Terpentin, Paraffin und
Paraffinentferner verunreinigt wurden, müssen
zunächst mit reichlich Reinigungsmittel in heißem
Wasser gewaschen werden, bevor sie im Trockner get-
rocknet werden dürfen.
Aus diesem Grund müssen Textilien mit den oben
aufgeführten.
Flecken gründlich gereinigt werden; verwenden Sie dazu
eine geeignete Menge Waschmittel und wählen eine hohe
Waschtemperatur.
Die nachstehend aufgeführten Wäschestücke und Artikel
dürfen zur Vermeidung von Brandgefahr nicht im Trockner
getrocknet werden:
• Artikel wie Schaumgummi (Latexschaum),
Duschhauben, wasserdichte Textilien, gummier-
te Textilien sowie Kleidungsstücke oder Kissen mit
Schaumstoffeinlagen.
• Mit Chemikalien gereinigte Textilien.
Gegenstände, wie Feuerzeuge, Streichhölzer, Münzen,
Metallteile, Nadeln etc., können die Trommel beschädigen
und Funktionsstörungen verursachen. Prüfen Sie die
gesamte Wäsche daher, bevor Sie sie in Ihren Trockner
geben.
Stoppen Sie Ihren Trockner niemals vor Programmende.
Falls dies unbedingt erforderlich sein sollte, nehmen Sie
sämtliche Wäsche möglichst schnell heraus und breiten
diese aus, damit sich die Hitze schnell verflüchtigt.