Grenzwertgeber GWG - Typ GWS - Heft 1
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Artikel-Nr. 15 382 80 b
FÜLLHÖHEN NACH EN 13616
Tabelle 4: Füllhöhen
Der Grenzwertgeber besteht aus einem höhenverstellbaren
Sondenrohr. Der GWG wird mit einem Einbaukörper
senkrecht in den Tank eingebaut. Angeschlossen wird die
Verbindungsleitung der Überfüllsicherung am
Straßentankfahrzeug über eine Anschlusseinrichtung.
Füllhöhe L
1
Bei dieser Höhe wird die Befüllung unterbrochen oder stark
verringert. Die Füllhöhe wird so eingestellt, dass bei der
Entleerung des Straßentankfahrzeuges und der Füllleitung die
Füllhöhe
L
2
nicht überschritten wird. Füllhöhe
L
1
ist das
Bezugsmaß für das
Einstellmaß X
.
Füllhöhe L
2
Bei dieser Höhe wird jede weitere Zufuhr von Betriebsmedium
beim Befüllen eines Tanks vor oder bei Erreichen der
maximalen Füllhöhe
L
max
des Grenzwertgebers verhindert.
Zulässige Füllhöhe L
max
Höhe bei zulässigem Füllungsgrad nach Tabelle 5.
Markierungen auf dem Grenzwertgeber
Der Grenzwertgeber ist mit zwei Markierungen versehen:
•
Sondenlänge
Z
in mm, dauerhaft eingeprägt, mit Kerbe,
muss nach dem Einbau erkennbar sein
•
Ansprechpunkt des Fühlers bei
L
1
.
Das aus dem Tank herausragende Sondenrohr
ist gegebenenfalls gegen mechanische Beanspruchungen,
z. B. Druck, Stoß oder Erschütterungen, zu schützen.
KONTROLLMASS Y = Z - X
Abstand zwischen oberer Markierung für
Z
und oberer Bezugskante Tank.
Funktionsweise eines Grenzwertgebers
Für die Funktion eines Grenzwertgebers wird das Prinzip eines temperaturab-
hängigen elektrischen PTC-Widerstandes - auch Kaltleiter oder Sensor genannt -
genutzt. Mit dem Widerstand des Kaltleiters stellt sich ein Strom ein.
Ist der GWG mit der Steuereinrichtung der Abfüllsicherung am Straßentankfahr-
zeug beim Füllvorgang über ein Kabel verbunden, wird dieser mit Spannung
beaufschlagt. Der Kaltleiter heizt auf. Durch die Temperaturänderung erfolgt das
Freigabesignal und die Steuereinrichtung öffnet das Absperrventil am
Straßentankfahrzeug. Sobald die austretende Flüssigkeit den Kaltleiter bei
Füllhöhe
L
1
im Tank berührt, kühlt der Kaltleiter ab und der elektrische
Widerstand ändert sich. Diese Widerstandsänderung bewirkt eine Stromänderung
im GWG-Stromkreis. Dadurch beendet die Steuereinrichtung den Füllvorgang
sofort durch Schließen des Absperrventils am Straßentankfahrzeug.
Die Befüllung ist spätestens beim Erreichen des zuvor vom
Straßentankfahrer ermittelten maximal zulässigen Abgabevolumens zu beenden!
Eine vorsätzliche Befüllung bis zur Abschaltung durch den Grenzwertgeber bei Erreichen des
zulässigen Füllungsgrades ist unzulässig.