
FlashLED 2 Ex
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Erstellt
20.10.2020
chal
Bearbeitet
09.02.2022
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Objekt-ID
1832324
5 Kontrolle, Instandhaltung und Reparatur
5.1 Kontrolle und Instandhaltung
Bei einer Beschädigung des FlashLED 2 Ex Gehäuses, Griffes oder des LED Frontscheibe durch Brüche,
Beulen und Risse oder durch einen sonstig schlechten oder sehr schmutzigen Zustand muss die FlashLED 2
Ex unverzüglich repariert oder gereinigt werden.
Im Fall einer Beschädigung muss die FlashLED 2 Ex sofort aus dem gefährdeten Bereich entfernt werden da
der interne Stromkreis immer geschlossen ist. Das Gerät darf erst wieder betrieben werden, nachdem eine
Reparatur stattgefunden hat.
Der Akkusatz der FlashLED 2 Ex kann mindestens 1000-mal geladen werden. Da der Akku ein Verschleissteil
darstellt, kann sich in dieser Zeit die Kapazität spürbar verringern. Da andere Faktoren eine weitere Reduzie-
rung der Batteriekapazität hervorrufen können, ist es empfehlenswert bei auffälliger Kapazitätsreduzierung
den Akkusatz zu erneuern. Der Akku ist fest mit der FlashLED 2 Ex Hauptplatine verbunden und somit nicht
vom Benutzer auswechselbar.
Akkus sind Verschleissteile. Diese unterliegen nicht der gesetzlichen Gewährleistung.
Der Wartungszyklus hängt von den spezifischen Einsatzbedingungen ab. Als generelle Richtlinie für Normal-
betrieb wird ein Intervall von 12 Monaten empfohlen.
5.2 Reparatur
Reparaturen an der FlashLED 2 Ex darf nur durch die Verwendung von Originalteilen erfolgen. Die Reparatu-
ren darf nur durch qualifizierte Fachkräfte durchgeführt werden, die in Übereinstimmung mit der EN-IEC
60079-19 oder anderen gültigen Verhaltensvorschriften des Aufstellungsortes geschult worden sind.
Die Verwendung von Nicht-Originalteilen kann zu Gerät- und Personenschäden führen. Bei der Verwendung
von Nicht-Originalteilen oder unsachgemäss durchgeführten Reparaturen erlischt der Garantieanspruch auch
hinsichtlich Explosionssicherheit.
Im Fall einer Reparatur ist es daher ratsam das Gerät an eine der Servicestellen (siehe Kapitel 2.3) zurückzu-
geben.