Allgemeine Garantiebedingungen
Version E1.4 DE 04/2017
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Garantiebedingungen
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den
ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist,
dass das Gerät ohne besonderen Aufwand für Reparaturen zugänglich ist. In den
weiteren 18 Monaten ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel
bereits bei Lieferung bestand.
Bei gewerblicher Nutzung
(z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsnutzung
durch mehrere Haushalte, beträgt die Garantie 12 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg
ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten werden Mängel am Gerät
unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist. In den weiteren 6 Monaten ist der Käufer verpflichtet
nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das
Gerät, noch für die neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar
auf mangelhafte Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte
Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Als Käufer eines Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem
Kaufvertrag mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den
folgenden Bedingungen ein:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung, unsachgemäße Aufstellung, bzw.
Installation oder durch Anschluss an falsche Netzspannung entstehen, Schäden,
aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch sonstige
anormale Umweltbedingungen, Glas-, Lack- oder Emaille Schäden und evtl.
Farbunterschiede sowie defekte Glühlampen. Ebenso sind Mängel am Gerät
ausgeschlossen, wenn die aufgrund von Transportschäden zurückzuführen sind. Wir
erbringen auch dann keine Leistungen, wenn
– ohne unsere besondere, schriftliche
Genehmigung
– von nicht ermächtigten Personen - Gerät Arbeiten vorgenommen
oder Teile fremder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für
mangelfreie, durch einen qualifizierten Fachmann mit unseren Originalteilen,
durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
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