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Das Gerät ausschließlich mit Hilfe eines Gabelstaplers oder einer ähnlich geeigneten
Fördervorrichtung bewegen, um Schäden am Aufbau des Gerätes zu vermeiden. Das Gerät zum
vorhergesehenen Standort bringen und erst hier auspacken.
Alle bei der Verpackung eingesetzten Elemente können vollständig recycelt werden, weshalb sie in
die entsprechenden Sammelbehälter zu bringen sind.
3.2
AUFSTELLUNG UND NIVELLIERUNG
Das Gerät ist mit höhenverstellbaren Füßen ausgerüstet, so dass es problemlos auf die gewünschte
Höhe eingestellt werden kann. Die Tragfähigkeit des Bodens, auf dem das Gerät aufgestellt wird,
muss ausreichend für das Gewicht des Gerätes sein.
Eine ordnungsgemäße Nivellierung ist unerlässlich für die optimale Funktionsweise der Geräte.
Werkseitig wird die Installation einer Abzugshaube vorgeschrieben, um die ordnungsgemäße
Funktionsweise zu gewährleisten.
Das Gerät sollte in einem Raum mit ausreichender Lüftung aufgestellt werden. Die Aufstellung muss
in Übereinstimmung mit der gültigen Gesetzgebung vorgenommen werden, um die Bildung
unzulässiger Anhäufungen von Schadstoffen am Aufstellungsort zu verhindern.
Die Installation sollte im Sinne der Abmessungen gemäß Abbildung 2 erfolgen. Die Geräte dürfen
nur auf oder neben nicht brennbaren Flächen aufgestellt werden.
Werkseitig wird zu einer gründlichen Überprüfung des Aufstellungsortes vor Installation des Gerätes
geraten, um spätere Schäden bei Gebrauch von Vornherein auszuschließen.
Ohne ausdrückliche Genehmigung darf der Installateur unter normalen Voraussetzungen keine
Arbeitsvorgänge an den vom Hersteller eingebauten geschützten Teilen vornehmen.
3.3
MINDESTABSTAND
Mindestabstand von Wärmequellen an der linken
Seite 500mm. Fig.1
Achtung: Eine zu hohe Umgebungstemperatur an
der linken Gerätseite kann zum Auslösen der
Sicherheitsabschaltung des Gerätes führen.
Zur Durchführung der Reparatur- und
Wartungsarbeiten wird werkseitig zu einem
Abstand von 500 mm an der linken Geräteseite
geraten. Fig. 2