Sicherheitshinweise und Warnungen
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1.5
Allgemeine Sicherheitshinweise und
Warnungen
1.5.1
Verpflichtungen des Betreibers
Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reinigungs-
und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung und Anwei-
sung des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Betrieb
und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicherzustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
1.5.2
Personalqualifikation
Als Betreiber sind Sie verpflichtet, Ihr Personal einzuarbeiten und über beste-
hende Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Stellen Sie
sicher, dass diese Gebrauchsanweisung von Ihrem Personal verstanden und
beachtet wird. Dies gilt insbesondere für die
Angaben in 'Bestimmungsgemäßer Gebrauch' und 'Vorhersehbarer
Fehlgebrauch'
Sicherheitshinweise im Kapitel Bedienung
Bedienungshinweise
Reinigungs- und Wartungshinweise
–
Stellen Sie die Gebrauchsanweisung und zusätzliche Informationen des
Herstellers am Arbeitsplatz des Personals zur Verfügung.
–
Kontrollieren Sie regelmäßig das sicherheits- und gefahrenbewusste
Arbeiten Ihres Personals unter Beachtung Ihrer Betriebsanweisungen.
–
Sorgen Sie dafür, dass die Reinigungsintervalle eingehalten werden,
insbesondere die Reinigung nach jeder Bräunung.
–
Sorgen Sie dafür, dass Ihr Personal Ihre Kunden ordnungsgemäß berät,
insbesondere über die Bräunungszeiten, mögliche Risiken und die Be-
dienung des Geräts.
–
Personen unter 18 dürfen das Gerät nicht benutzen. Weisen Sie Ihr Per-
sonal an, im Zweifelsfall den Personalausweis des Kunden zu kontrollie-
ren. Bei Missachtung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.
1.5.3
Lieferumfang
Angaben zum Lieferumfang finden Sie im Kapitel Beschreibung auf Seite 26.
1.5.4
Transport, Montage und Aufstellung
Das Gerät wird durch Fachunternehmen geliefert und durch den eigenen
Kundendienst des Herstellers oder durch einen autorisierten Kundendienst
montiert und aufgestellt.
Als Betreiber sind Sie für die Einhaltung der bauseitigen lufttechnischen und
elektrischen Voraussetzungen am Aufstellort verantwortlich, siehe Seite 15.
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