eisenblatter POLY-PTX 500 Operating Instructions Manual Download Page 8

 

 

§ 1 Geltungsbereich, Abwehrklausel 

(1) 

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegen-

stehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingun-
gen von Wiederverkäufern, Käufern und sonstigen Abnehmern (“Kunden“) 
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer 
Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn 
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen 
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbe-
haltlos ausführen. 
(2) 

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks 

Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag 
schriftlich niedergelegt. 
(3) 

Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Nicht-

Verbrauchern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. 

§ 2 Auftragsannahme, Schriftform 

(1) 

Aufträge müssen schriftlich an die Firma Eisenblätter erteilt werden 

und werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Firma EISEN-
BLÄTTER verbindlich. 
(2) 

Die Firma EISENBLÄTTER ist berechtigt, ihre Produkte fortlaufend 

fortzuentwickeln. Geringfügige Abweichungen des gelieferten gegenüber 
dem bestellten Produkt sind dann zulässig, wenn sie der qualitativen Fortent-
wicklung des Produkts dienen. 

§ 3 Lieferung 

(1) 

Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftrags-

bestätigung als solche fest vereinbart sind. 
(2) 

Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die sich der Kontrolle der 

Firma EISENBLÄTTER entziehen, insbesondere wegen höherer Gewalt, 
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfen, so verlängert sich das vereinbarte Liefer-
datum stillschweigend um den zur Beseitigung dieses Grundes notwendigen 
angemessenen Zeitraum. Dauern solche Gründe über einen Zeitraum von 
mehr als drei Monaten an, so kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt 
werden. Soweit die aufgeführten Gründe zur Unmöglichkeit der Lieferung 
führen, sind beide Vertragsparteien zur Vertragslösung berechtigt. 
(3) 

Die Lieferung der bestellten Produkte erfolgt durch die Firma EI-

SENBLÄTTER per Paketdienst etc. unfrei oder gemäß Sondervereinbarung. 
Spezielle Versendungsarten können gegen Berechnung der Mehrkosten 
berücksichtigt werden. 
(4) 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Ver-

schlechterung der Ware geht mit der Übergabe 

 

 beim Versendungskauf mit 

der Auslieferung der Sache an Paketdienst, Spediteur, den Frachtführer oder 
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt 
auf den Käufer über. 

§ 4 Zahlungsbedingungen 

(1) 

Der angebotene Kaufpreis ist für 30 Tage  bindend.  

Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; 
sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rech-
nung gesondert ausgewiesen. 
(2) 

Werden Zahlungen nicht pünktlich geleistet, behält sich die Firma 

EISENBLÄTTER vor, nachfolgende Aufträge zu stornieren bzw. nicht auszu-
liefern. 
(3) 

Die Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen Forderungen aller Art 

ist unzulässig, soweit diese nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder 
Entscheidungsreif sind. 

§ 5 Gewährleistung 

(1) 

Für Mängel im Sinne von § 434 BGB haftet die Firma EISENBLÄT-

TER nur wie folgt:  Der Kunde hat die empfangene Ware unverzüglich auf 
Menge und Beschaffenheit zu untersuchen.  Offensichtliche Mängel sind 
unverzüglich durch schriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.  Bei 
beidseitigen Handelsgeschäften bleibt § 377 HGB unberührt. 
(2) 

Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach Wahl 

der Firma EISENBLÄTTER zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseiti-
gung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall 
der Mangelbeseitigung ist die Firma EISENBLÄTTER verpflichtet, alle zum 
Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere 
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese 
nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem 
Erfüllungsort verbracht wurde. 
(3) 

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl 

berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. 
(4) 

Rückgriffsansprüche gemäß §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern 

die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im 
gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Verkäufer abgestimm-
te Kulanzregelungen. Im übrigen setzen sie die Beachtung eigener Pflichten 
des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung von Rügeobliegen-
heiten voraus. 
(5) 

Über einen bei einem Verbraucher eingetretenen Gewährleistungs-

fall hat der Kunde den Verkäufer möglichst unverzüglich zu informieren. 
(6) 

Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche des 

Unternehmers beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. 
(7) 

Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 

479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung 
der mangelhaften Sache. 
(8) 

Für Schadenersatzansprüche gilt § 6. 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma 

GERD EISENBLÄTTER GmbH - Spezialschleifmittel 

§ 6 Haftung 

(1) 

Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden (nach-

folgend: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, ins-
besondere wegen Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis und 
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht in Fällen der 
Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Dies gilt ferner 
nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, 
in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung 
des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, sowie der Verletzung we-
sentlicher Vertragspflichten.  
(2) 

Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Ver-

tragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden 
begrenzt, soweit kein grobes Verschulden vorliegt oder wegen der Verletzung 
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung 
der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist damit nicht verbunden. 
(3) 

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen 

oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Scha-
densersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter 
und Erfüllungsgehilfen. 

§ 7 Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht 

 (1)  

Bei Verträgen mit Unternehmern bleiben bis zur vollständigen Be-

zahlung aller offenen Rechnungen für die vertragsgegenständlichen Waren 
alle EISENBLÄTTER-Produkte Eigentum der Firma EISENBLÄTTER. 
 (2) 

Wiederverkäufer sind berechtigt, Produkte der Firma EISENBLÄT-

TER im Rahmen ihres üblichen Geschäftsbetriebes weiter zu vertreiben.  Ein 
Recht auf anderweitige Übereignung oder Verpfändung dieser Produkte 
besteht jedoch nicht. Für die Sicherungsübereignung von Warenlager müs-
sen deshalb die EISENBLÄTTER-Produkte ausdrücklich ausgenommen 
werden. Werden Pfändungen gegen die vertragsgegenständlichen Produkte 
ausgebracht, muss der Kunde die Firma EISENBLÄTTER unverzüglich be-
nachrichtigen. Wird über das Vermögen des Wiederverkäufers das Insolvenz-
verfahren eröffnet oder wird der Wiederverkäufer zahlungsunfähig, so erlischt 
seine Berechtigung zum Weiterverkauf der Produkte der Firma EISENBLÄT-
TER automatisch. 
 (3) 

Die Firma EISENBLÄTTER ist berechtigt, bei vertragswidrigem Ver-

halten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung 
einer Pflicht nach Ziffer (2) dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten 
und die Ware herauszuverlangen. 
 (4) 

Die Firma EISENBLÄTTER behält sich das Eigentums- und ein 

eventuell bestehendes Urheberrecht an Fotos, Zeichnungen, Prospekten 
oder sonstigen Unterlagen, die dem Wiederverkäufer überlassen werden, 
einschließlich der Kostenvoranschläge und Unterlagen zur Preiskalkulation, 
etc. vor. Soweit solche Unterlagen nicht zu Datenverarbeitungsprogrammen 
zugehörigen Dokumentationen, Beschreibungen und Anleitungen gehören, 
für die eigene vertragliche Regelungen bestehen, dürfen diese ohne schriftli-
che Genehmigung der Firma EISENBLÄTTER nicht vervielfältigt und Dritten 
nicht zugänglich gemacht w

e

rden. 

 (5) 

Im übrigen sind die Unterlagen der Firma EISENBLÄTTER urheber-

rechtlich geschützt. Die Einräumung irgendeines Nutzungsrechtes bedarf der 
besonderen Vereinbarung. In keinem Fall ist es gestattet, Kopien anzuferti-
gen oder dies Dritten zu ermöglichen. Ausgenommen hiervon sind Endab-
nehmer, denen dies von der Firma EISENBLÄTTER ausdrücklich gestattet 
wurde. 

 § 8 Schlussbestimmungen 

 (1) 

Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus 

dem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma 
EISENBLÄTTER. 
 (2) 

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer 

Wirksamkeit der Schriftform.  
 (3) 

Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen 

unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. 
Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung 
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst 
nahe kommt. 

 § 9 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht  

 (1) 

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen 

Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäfts-
sitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem 
Wohnsitzgericht zu verklagen.  Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allge-
meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder der 
Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht 
bekannt sind. 
 (2) 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des 

UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. 
 (3) 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist 

unser Geschäftssitz Erfüllungs- und Zahlungsort. 

Technische Änderungen im Sinne des Fortschritts sowie Änderungen in Form und Farbe behalten wir uns vor. 

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