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Tragen Sie einen Gehörschutz.
Die Einwirkung von Lärm kann Gehörverlust bewirken.
Tragen Sie eine Staubschutzmaske.
Beim Bearbeiten von Holz und anderer Materialien kann gesundheitsschädlicher Staub
entstehen. Asbesthaltiges Material darf nicht bearbeitet werden!
Anleitung_RT_VE_550_A_SPK1:_ 23.02.2011 13:48 Uhr Seite 7