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tungspflicht, rechtmäßige oder unrechtmäßige Handlungen,
Handlungen in gutem Glauben sowie andere Handlungen
zurückzuführen sind.
Falls in einigen Ländern die Begrenzung einer gesetzlichen
Gewährleistung sowie der Ausschluss oder Begrenzung von
Begleit- oder Folgeschäden nicht zulässig ist, könnte es sein,
dass die obengenannten Einschränkungen und Ausschlüsse
nicht für jeden Erwerber gelten. Sollte irgendeine Klausel
dieser Garantiebestimmungen von einem zuständigen
Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden
werden, so bleiben die Wirksamkeit oder Erzwingbarkeit
irgendeiner anderen Bedingung dieser Garantiebestimmun-
gen von einem solchen Spruch unberührt.
13. EG Konformitätserklärung
Die EG-Konformitätserklärung und das Zertifikat liegen der
Verkaufsverpackung als separates Dokument bei.
Bitte beachten Sie auch den Hinweis am Ende des Inhalts-
verzeichnisses.