Beschränkte Garantie und Haftungsbegrenzung des Herstellers:
Der Hersteller garantiert, dass dieses Produkt am Datum seines Erwerbs den Spezifikationen des
Herstellers für dieses Produkt (die auf Anfrage beim Hersteller erhältlich sind) entspricht. Diese
beschränkte Garantie erstreckt sich auf zwölf (12) Monate ab dem Datum des Erwerbs.
BEI BESCHÄDIGUNGEN AN TEILEN ODER PRODUKTEN AUS MANIPULATION, UNFALL,
MISSBRAUCH, UNSACHGEMÄSSER VERWENDUNG, FAHRLÄSSIGKEIT, NICHT GENEHMIGTEN
VERÄNDERUNGEN, FEUER ODER SONSTIGEN GEFAHREN, UNSACHGEMÄSSER INSTALLATION
ODER BEDIENUNG ODER AUS WARTUNGSARBEITEN, DIE NICHT ENTSPRECHEND DEN
HERSTELLERVERFAHREN GEMÄSS DER INSTALLATIONS- UND BETRIEBSANLEITUNG DES
HERSTELLERS AUSGEFÜHRT WERDEN, ERLISCHT DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIE.
Ausschluss anderer Garantien:
DER HERSTELLER ÜBERNIMMT KEINE SONSTIGEN STILLSCHWEIGENDEN ODER
AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN. DIE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN FÜR MARKTGÄNGIGKEIT,
QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER AUS EINER
GESCHÄFTS-, NUTZUNGS- ODER HANDELSPRAXIS SIND HIERMIT AUSGENOMMEN UND GELTEN
NICHT FÜR DAS PRODUKT UND WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN, SOWEIT NICHT DURCH
GELTENDE GESETZE VERBOTEN. MÜNDLICHE ERKLÄRUNGEN ODER ZUSICHERUNGEN IN
BEZUG AUF DAS PRODUKT STELLEN KEINE GARANTIE DAR.
Rechtsmittel und Haftungsbegrenzung:
DIE ALLEINIGE HAFTUNG DES HERSTELLERS UND DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES
KÄUFERS GEGEN DEN HERSTELLER AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG
(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER GEMÄSS EINER SONSTIGEN GRUNDLAGE FÜR
DAS PRODUKT UND SEINE VERWENDUNG BESTEHEN, IM ERMESSEN DES HERSTELLERS, AUS
DER REPARATUR ODER DEM ERSATZ DES PRODUKTS ODER DER RÜCKERSTATTUNG DES VOM
KÄUFER GEZAHLTEN KAUFPREISES FÜR NICHTKONFORME PRODUKTE. DIE HAFTUNG DES
HERSTELLERS AUS DIESER BESCHRÄNKTEN GARANTIE ODER SONSTIGEN ANSPRÜCHEN IN
BEZUG AUF DIE PRODUKTE DES HERSTELLERS ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DEN BETRAG, DEN
DER KÄUFER ZUM ZEITPUNKT DES URSPRÜNGLICHEN ERWERBS FÜR DAS PRODUKT GEZAHLT
HAT. DER HERSTELLER HAFTET IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENEN GEWINN, KOSTEN FÜR
ERSATZGERÄTE ODER ARBEIT, SACHSCHÄDEN ODER SONSTIGE SONDER-, FOLGE- ODER
NEBENSCHÄDEN AUF DER GRUNDLAGE VON ANSPRÜCHEN AUS VERTRAGSBRUCH,
UNSACHGEMÄSSER INSTALLATION, FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEN ANSPRÜCHEN, AUCH
DANN NICHT, WENN DER HERSTELLER ODER EIN VERTRETER DES HERSTELLERS AUF DIE
MÖGLICHKEIT DIESER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DER HERSTELLER HAT KEINE WEITERE
VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG IN BEZUG AUF DAS PRODUKT ODER DESSEN VERKAUF,
BETRIEB UND NUTZUNG UND DER HERSTELLER ÜBERNIMMT ODER GENEHMIGT KEINE
ÜBERNAHME JEDWEDER SONSTIGEN VERPFLICHTUNG ODER HAFTUNG IN VERBINDUNG MIT
DIESEM PRODUKT.
Durch diese beschränkte Garantie werden bestimmte gesetzliche Rechte festgelegt. Sie verfügen
gegebenenfalls über weitere Rechte, die von Hoheitsgebiet zu Hoheitsgebiet unterschiedlich sein können.
In einigen Hoheitsgebieten ist der Ausschluss oder die Beschränkung bei Neben- oder Folgeschäden nicht
zulässig.
P/N 920-0641-00 (Rev A) 2017-03-23
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