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7. Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitsrelevante Funktionen und Komponenten wie die automatische Kraftabschaltung, sowie der Einsatz von externen Lichtschranken
wurde geprüft und entsprechen Anforderungen der EN 12453 und EN 12445 Normen.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch nicht funktionierende Sicherheitseinrichtungen
Um den Sicherheitsrücklauf (Safety-Reverse) zu prüfen, halten Sie das Tor während es zufährt mit beiden Händen an. Die Toranlage muss anhalten
und den Sicherheitsrücklauf einleiten. Verfahren Sie ebenso während das Tor auffährt. Die Toranlage muss abschalten und das Tor stoppen. Bei
Versagen des Sicherheitsrücklaufs unmittelbar einen Sachkundigen mit der Prüfung bzw. der Reparatur beauftragen.
8. Prüfung und Wartung
Der Garagentor-Antrieb ist wartungsfrei. Zu ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, die Toranlage nach Herstellerangaben durch einen
Sachkundigen prüfen und warten zu lassen.
Eine Prüfung oder eine notwendige Reparatur darf nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden. Wenden Sie sich hierzu an ihren Lief
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eranten. Eine optische Prüfung kann vom Betreiber durchgeführt werden. Prüfen Sie alle Sicherheits- und Schutzfunktionen monatlich. Vorhan
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dene Fehler bzw. Mängel müssen sofort behoben werden.
Prüfen Sie den Zahngurt halbjährlich auf seine Spannung und stellen Sie diese ggf. nach. In der Anfahr- und Abbremsphase kann es zu einem
kurzzeitigen heraushängen des Gurtes aus dem Schienenprofil kommen. Dieser Effekt hat jedoch keine technischen Einbußen und wirkt sich auch
nicht nachteilig auf die Funktion und Lebensdauer des Antriebs aus.
Garantiebedingungen
Gewährleistung
Wir sind von der Gewährleistung und der Produkthaftung befreit, wenn ohne unsere vorherige Zustimmung eigene bauliche Veränderungen
vorgenommen oder unsachgemäße Installationen gegen unsere vorgegebenen Montagerichtlinien ausgeführt bzw. veranlasst werden. Weiterhin
übernehmen wir keine Verantwortung für den versehentlichen oder unachtsamen Betrieb des Antriebs sowie für die unsachgemäße Wartung des
Antriebs und des Zubehörs sowie für die unsachgemäße Wartung des Tores und dessen Gewichtsausgleich. Batterien, Glühlampen und LEDs sind
ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
Dauer der Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Garantie ab Kaufdatum:
• 2 Jahre
•
2 Jahre auf Funk und Zubehör
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit nicht. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten beträgt die
Garantiefrist sechs Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist.
Voraussetzungen
Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns vorgegebenen Vertriebsweg erstan
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den worden sein. Der Garantieanspruch besteht nur für Schäden am Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und
Einbau, Überprüfung entsprechender Teile, sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausges
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chlossen. Der Kaufbeleg gilt als Nachweis für ihren Garantieanspruch.
Leistung
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen
sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder einen Min
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derwert zu ersetzen. Ausgeschlossen sind Schäden durch:
• unsachgemäßer Einbau und Anschluss
• unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
•
äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
•
mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß
•
fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
•
normale Abnutzung, Verschleiß oder Wartungsmangel
•
Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
•
Verwendung von Teilen fremder Herkunft
• Entfernen oder unkenntlich machen der Seriennummer
• Entfernen oder abschneiden des Stromkabels
Ersetzte Teile werden Eigentum des Herstellers