Beschreibung
Dräger CPS 6900
5
Folgende Bestandteile können optional am
Chemikalienschutzanzug angebracht sein:
Regulierventil PT 120 L oder Air-Connect:
Belüftungseinheit zum Anschließen von externen
Atemluftquellen mit und ohne Kühlsystem für das
Anzuginnere
D-Connect:
Halterung für zusätzliche Geräte (z. B. Wärmebildkamera,
Messgeräte, Rettungsschlaufen), die an der linken oder
rechten Hüfte befestigt werden kann.
Schrittgurt:
zur Längenanpassung des Anzugs
Antibeschlag-Sichtscheibe im Anzug:
verhindert, dass die Sichtscheibe beschlägt.
Manometerhalterung unterhalb der Sichtscheibe:
zum Befestigen des Pressluftatmer-Manometers im
Sichtbereich des Schutzanzug-Trägers
Einsatzkennnummern:
zur einfacheren Erkennung der Einsatzteams
Eine Markierung mit einem wasserfesten Stift ist möglich,
aber nicht empfohlen.
3.1
Verwendungszweck
Der Chemikalienschutzanzug schützt gegen gasförmige,
flüssige, aerosolförmige und feste Gefahrstoffe und gegen
Infektionserreger. Er schützt außerdem vor Inkorporation von
radioaktiven Partikeln.
3.2
Einschränkung des Verwendungszwecks
Für bestimmte Chemikalien gibt es in Abhängigkeit von
Konzentration, Aggregatzustand und
Umgebungsbedingungen Einsatzzeitbeschränkungen.
Hitze und offene Flammen meiden. Der
Chemikalienschutzanzug ist nicht zur Brandbekämpfung
geeignet. Informationen zu mechanischer und chemischer
Beständigkeit sowie zur Temperaturbeständigkeit siehe Kap. 9
Der Chemikalienschutzanzug bietet keinen Schutz vor
Strahlung von radioaktiven Partikeln oder vor
Strahlenschäden.
Der Chemikalienschutzanzug darf nicht eingesetzt werden,
wenn er beschädigt oder verschlissen ist.
3.3
Zulassungen
Der Chemikalienschutzanzug ist zugelassen nach:
EN 943-1:2015 (Typ 1a)
EN 14126:2003+AC:2005:1a-B
EN 1073-1:2016+A1:2018:IL:Klasse 4, Nenn-Schutzfaktor
20000
(nur Dräger CPS 6900 mit Belüftungseinheit)
EN 1073-2:2002:IL:Klasse 3, Nenn-Schutzfaktor 500
(nur Dräger CPS 6900 ohne Belüftungseinheit)
EN 14593-1:2018
(nur Dräger CPS 6900 mit Belüftungseinheit)
EN 14594-1:2018
ISO 16602:2007+Amd 1:2012
SOLAS II-2, Reg. 19, consolidated edition 2004
TP TC 019/2011
(EU) 2016/425
Die Schutzstiefel aus Nitril sind zugelassen nach:
EN ISO 20345:2011
EN 15090:2012
Die Schutzstiefel aus PVC sind zugelassen nach:
EN ISO 20345:2011
Konformitätserklärung:
siehe
www.draeger.com/product-certificates
3.4
Getestete Persönliche Schutzausrüstung
3.4.1
Atemanschlüsse
Vollmasken Dräger FPS 7000 RA/PE/P/ESA
Vollmasken Panorama Nova RA/PE/P/ESA
Vollmasken f2 PA-RA/PE
Masken-Helm-Kombinationen Dräger FPS 7000 H61/H62
Masken-Helm-Kombinationen Panorama Nova S-RA/
Supra, Panorama Nova S-PE/Supra und Panorama Nova
S-HE-EPDM-PC-RA
Masken-Helm-Kombinationen f2 S-PA-PE/Supra
3.4.2
Pressluftatmer
PA 80/90 UP
PA 94 UP
PA 94 D plus
PSS 100D
PSS 100
1
PSS 3000
1
PAS 3000
1
PSS 4000
1
PSS 5000
1
PSS 7000
1
3.4.3
Lungenautomaten
alle Lungenautomaten der PSS-Serie
3.4.4
Schutzhelme
Dräger HPS 4000 Serie
Dräger HPS 6000 Serie
Dräger HPS 7000 Serie
Schuberth F110
Schuberth F210
Dräger F1S12
Dräger F1SA12
Heros I
Heros II
VORSICHT
Nur folgende Kombinationen der Schutzausrüstung
sind getestet und zugelassen.
Falls andere Kombinationen verwendet werden sollen,
muss der Betreiber prüfen, ob diese verwendet wer-
den können.
1
Auch in Kombination mit ASV und Y-Stück
!
Summary of Contents for CPS 6900
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