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ACHTUNG:
Der Betreiber muss das Gerät
immer so bedienen, dass von der Handkette
keine Funkenbildung ausgehen kann.
Die Ausführung HTP/HTG ist immer von
unten zu bedienen.
Für erhöhte Sicherheit, zur Vermeidung von
Schlag- und/oder Reibfunken bei der Hand-
habung, sind die Geräte mit Bronzelaufrollen
und Anfahrpuff ern ausgestattet. Ausführungen
mit Haspelfahrwerk (HTG) sind mit Handketten
aus Edelstahl ausgerüstet.
Anschlagpunkte
Anschlagpunkte sind so zu wählen, dass die
zu erwartenden Kräfte sicher aufgenommen
werden können. Es ist dafür zu sorgen, dass
sich das Gerät unter Last frei ausrichten kann,
da sonst unzulässige Zusatzbelastungen
auftreten können.
STATISCHE ELEKTRIZITÄT
Um eine elektrostatische Aufl adung an den
Kunststoff teilen bzw. das Aufl aden von Perso-
nen zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass
hier die entsprechende Schutzkleidung getra-
gen wird, wie z.B. ableitfähiges Schuhwerk,
Kleidung und Handschuhe. Ein ableitfähiger
Fußboden ist ebenfalls zu empfehlen (s. hierzu
auch TRBS 2153).
Reinigung der Kunststoff teile nur mit einem
feuchten Tuch (für die Reinigung dieser Bautei-
le sind nur Materialien zu verwenden, die eine
elektrostatische Aufl adung nicht zulassen).
Besonderheit Wasserstoff (Explosionsgruppe
IIC): Wasserstoff benötigt nur eine sehr geringe
Zündenergie. Aus diesem Grund empfehlen
wir vor dem Einsatz des Gerätes eine Frei-
messung durchzuführen. Der Zündfunke
kann elektrostatisch oder mechanisch, z.B.
durch die Handhabung eines Werkzeuges
erzeugt werden.
BESTIMMUNGSGEMÄSSE
VERWENDUNG
- Die Fahrwerke HTP/HTG ATEX sind aus-
schließlich zum fl urfreien horizontalen Bewe-
gen von Lasten
in explosionsgefährdeten
Bereichen
(siehe Schutzkennzeichnung) bis
zur angegebenen maximalen Tragfähigkeit
geeignet.
ACHTUNG:
Fahrwerke sind nur mit Anfahr-
puff ern zu verwenden!
- Eine andere oder darüber hinaus-
gehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für hieraus re-
sultierende Schäden haftet Columbus
McKinnon Industrial Products GmbH
nicht. Das Risiko trägt allein der An-
wender bzw. Betreiber.
- Die auf dem Gerät angegebene Tragfähigkeit
(WLL) ist die maximale Last, die angeschla-
gen werden darf.
- Die Auswahl und Bemessung der geeigneten
Tragkonstruktion obliegt dem Betreiber.
- Das Hebezeug ist für einen weiten Träger-
bereich sowie für verschiedenste Profi le
(z.B. INP, IPE, IPB, etc.) geeignet, deren
maximale Neigung des Trägerfl ansches 14°
nicht übersteigt.
- Die Laufbahn und deren Tragkonstruktion
muss für die zu erwartenden maximalen
Belastungen (Eigengewicht des Gerätes +
Tragfähigkeit) ausgelegt sein. Die Laufbahn
darf sich dabei um höchstens 1/500 der
Spanne durchbiegen.
- Das Längsgefälle der Fahrwegsoberfl äche
darf 0,3 % nicht übersteigen.
- Der Luftspalt zwischen dem Laufrollenkranz
und dem Trägerfl ansch („Maß A“) muss
auf jeder Fahrwerksseite zwischen 1,0 und
2,5 mm betragen (modellabhängig, siehe
Tab. 1), um eine potentielle Zündquelle zu
vermeiden.
- Fahrwerke dürfen nur mit montierten An-
fahrpuff ern eingesetzt werden, um Funken-
bildung zu vermeiden.
- Nach Einstellung der Fahrwerksbreite muss
die Öse der Traverse (Fig. 6) wie abgebildet
zum Träger stehen. Nur in dem Zustand
darf der Traghaken eines Hebezeuges in die
Öse eingehängt werden. Durch das Gewicht
des Hebezeuges wird die Einstellung des
Fahrwerkes automatisch gesichert.
- Beim Einhängen des Gerätes ist vom Bedie-
ner darauf zu achten, dass das Hebezeug
so bedient werden kann, dass der Bediener
weder durch das Gerät selbst noch durch
das Tragmittel oder die Last gefährdet wird.
- Der Bediener darf eine Lastbewegung erst
dann einleiten, wenn er sich davon überzeugt
hat, dass die Last richtig angeschlagen ist
und sich keine Personen im Gefahrenbereich
aufhalten.
- Der Aufenthalt unter einer angehobenen Last
ist verboten.
- Lasten nicht über längere Zeit oder unbeauf-
sichtigt in angehobenem oder gespanntem
Zustand belassen.
- Bei Fahrwerken ohne Haspelantrieb muss
die eingehängte Last geschoben werden.
Sie darf nicht gezogen werden.
- Ist der Bereich vor der Last nicht ausreichend
einsehbar, hat sich der Bediener um Hilfe-
stellung zu bemühen.
- Das Hebezeug kann in einer Umgebungs-
temperatur zwischen –20 °C und +40 °C
eingesetzt werden.
Bei Extrembedingungen muss mit dem
Hersteller Rücksprache genommen werden.
- Vor dem Einsatz des Hebezeuges in be-
sonderen Atmosphären (hohe Feuchtigkeit,
salzig, ätzend, basisch) oder der Handha-
bung gefährlicher Güter (z. B. feuerfl üssige
Massen, radioaktive Materialien) ist mit dem
Hersteller Rücksprache zu halten.
- Der horizontale Transport des Hebegutes
sollte immer langsam, vorsichtig und
bodennah durchgeführt werden.
- Es dürfen nur Sicherheitshaken mit Sicher-
heitsbügeln verwendet werden.
- Zum Anschlagen einer Last dürfen nur
zugelassene und geprüfte Anschlagmittel
benutzt werden.
- Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört neben der Beachtung der Betriebs-
anleitung auch die Einhaltung der Wartungs-
anleitung.
- Bei Funktionsstörungen oder abnormalen
Betriebsgeräuschen ist das Hebezeug
sofort
außer Betrieb zu setzen.
- Wartungsarbeiten bzw. die jährliche Über-
prüfung des Gerätes dürfen nur in
nicht
ex-
plosionsgefährdeten Räumen durchgeführt
werden.
SACHWIDRIGE VERWENDUNG
(Nicht vollständige Aufl istung)
- Die Tragfähigkeit des Gerätes (WLL) bzw. des
Tragmittels sowie der Tragkonstruktion darf
nicht überschritten werden.
- Das Entfernen oder Verdecken von Beschrif-
tungen (z.B. durch Überkleben), Warnhinwei-
sen oder dem Typenschild ist untersagt.
- Beim Transport der Last ist eine Pendel-
bewegung (Fig. 2) und das Anstoßen an
Hindernisse zu vermeiden.
- Die Last darf nicht in Bereiche bewegt wer-
den, die für den Bediener nicht einsehbar
sind. Nötigenfalls hat er sich um Hilfestellung
zu bemühen.
- Das Gerät darf niemals mit mehr als der
Kraft einer Person bedient werden.
- Schweißarbeiten am Gerät sind verboten.
Das Gerät darf nicht als Erdungsleitung bei
Schweißarbeiten verwendet werden (Fig. 3).
- Schrägzug, d.h. seitliche Belastungen der
Seitenplatten und/oder der Traverse, ist
verboten (Fig. 4). Das Fahrwerk muss sich
zu jedem Zeitpunkt lotrecht über der Last
befi nden (Fig. 1).
- Ein ohne Rücksprache mit dem Hersteller
verändertes Gerät darf nicht benutzt werden.
- Die Benutzung des Hebezeuges zum Trans-
port von Personen ist verboten (Fig. 5).
- Ein Drehen der aufgenommenen Lasten
ist verboten, da das Fahrwerk dafür nicht
konzipiert ist und die Laufrollenkränze
gegen den Trägerfl ansch gedrückt werden
können (Gefahr der Funkenbildung!). Ist
ein betriebsmäßiges Drehen vorgesehen,
müssen sog. Drallfänger eingesetzt werden
bzw. es ist mit dem Hersteller Rücksprache
zu halten.
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