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Allgemeine Bestimmungen
Das Gerät eignet sich
■
zum Gefrieren
von Lebensmitteln,
■
zur Eisbereitung.
Dieses Gerät ist für den
häuslichen Gebrauch im
Privathaushalt und das
häusliche Umfeld bestimmt.
Das Gerät ist funkentstört nach
EU-Richtlinie 2004/108/EC.
Der Kältekreislauf ist auf
Dichtheit geprüft.
Dieses Erzeugnis entspricht den
einschlägigen
Sicherheitsbestimmungen für
Elektrogeräte (EN 60335-2-24).
Dieses Gerät ist für eine
Nutzung bis zu einer Höhe von
maximal 2000 Metern über dem
Meeresspiegel bestimmt.
Hinweise zur
Entsorgung
*
Verpackung entsorgen
Die Verpackung schützt Ihr Gerät vor
Transportschäden. Alle eingesetzten
Materialien sind umweltverträglich und
wieder verwertbar. Bitte helfen Sie mit:
Entsorgen Sie die Verpackung
umweltgerecht.
Über aktuelle Entsorgungswege
informieren Sie sich bitte bei Ihrem
Fachhändler oder bei
der Gemeindeverwaltung.
*
Altgerät entsorgen
Altgeräte sind kein wertloser Abfall!
Durch umweltgerechte Entsorgung
können wertvolle Rohstoffe
wiedergewonnen werden.
m
Warnung
Bei ausgedienten Geräten
1. Netzstecker ziehen.
2. Anschlusskabel durchtrennen und mit
dem Netzstecker entfernen.
3. Ablagen und Behälter nicht
herausnehmen, um Kindern
das Hineinklettern zu erschweren!
4. Kinder nicht mit dem ausgedienten
Gerät spielen lassen.
Erstickungsgefahr!
Kältegeräte enthalten Kältemittel und in
der Isolierung Gase. Kältemittel und
Gase müssen fachgerecht entsorgt
werden. Rohre des Kältemittel-
Kreislaufes bis zur fachgerechten
Entsorgung nicht beschädigen.
Dieses Gerät ist entsprechend
der europäischen Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und
Elektronikaltgeräte (waste
electrical and electronic
equipment - WEEE)
gekennzeichnet.
Die Richtlinie gibt den Rahmen
für eine EU-weit gültige
Rücknahme und Verwertung der
Altgeräte vor.