Bischoff & Bischoff GmbH |01.11.2019 - Revision: 1
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Senio
| Rollator
Rollator |
Senio
Wichtig! Bezeichnet besonders nützliche
Informationen im jeweiligen Sachzusammenhang.
Achtung! Bezeichnet besonders sicherheitsrelevante
Hinweise. Bedienungsanleitung beachten!
1. Vorbemerkung
Lieber Benutzer,
mit dem Erwerb Ihres B+B-Rollators Senio erhalten Sie ein deutsches
Spitzenprodukt, das durch seine Variabilität neue Maßstäbe setzt. Die
Ihnen vorliegende Bedienungssanleitung soll Ihnen dazu dienen, sich
mit der Bedienung und Handhabung des Rollators besser vertraut zu
machen.
Bitte lesen und beachten Sie vor der ersten Inbetriebnahme Ihres
neuen Rollators aufmerksam die Bedienungsanleitung. Diese ist
ein fester und notwendiger Bestandteil des Rollators. Bewahren
Sie die Bedienungsanleitung griffbereit auf und geben Sie diese bei
Weitergabe des Rollators mit.
Für Benutzer mit Sehbehinderung ist dieses Dokument als PDF-Datei
auf unserer Internetseite www.bischoff-bischoff.com zugänglich.
Reparatur- und Einstellarbeiten erfordern eine spezielle technische
Ausbildung und dürfen daher nur von Fachhändlern durchgeführt
werden, die durch die Bischoff & Bischoff GmbH autorisiert sind.
1.1. Zeichen und Symbole
2. Wichtige Sicherheitshinweise
2.1. Allgemeine Sicherheitshinweise
•
Max. Belastbarkeit des Rollator Senio: 136 kg.
•
Beachten Sie die Klemmgefahr beim Zusammen- und
Auseinanderfalten. Es dürfen sich keine Kleidungsstücke oder
Körperteile zwischen beweglichen Teilen verfangen.
•
Griffrohre der Körpergröße anpassen (Kapitel 4.5).
•
Jede Bremse wirkt nur auf ein Laufrad.
•
Der Korb darf mit max. 5 kg beladen werden.
•
Zur Reinigung keine aggressiven oder ätzenden Mittel verwenden.
•
Vor jedem Fahrtantritt ist der Rollator auf Unversehrtheit und die
Funktionstauglichkeit der Bremse zu überprüfen.
•
Die Oberflächen des Rollators können sich bei direkter
Sonneneinstrahlung aufheizen. Es besteht Verletzungsgefahr
•
Meldung von Vorkommnissen. Der Betreiber oder Anwender hat
1. jede Funktionsstörung
2. jede Änderung der Merkmale oder der Leistung sowie
3. jede Unsachgemäßheit der Kennzeichnung oder der
Gebrauchsanweisung eines Medizinproduktes, die zum Tode oder zu
einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes
eines Patienten, eines Beschäftigten oder eines Dritten geführt
hat oder hätte führen können, unverzüglich dem Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Dieses
gibt die Meldung unverzüglich an die für den Betreiber zuständige
Behörde weiter und informiert weiterhin den Hersteller und die für
den Hersteller zuständige Behörde.