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UV-Nageltrockner Betriebsanleitung
Ersatz der Leuchtstoffröhre:
• Gerät auspacken, Verpackungsmaterial entfernen und Gerät auf eine feste Arbeitsfläche aufstel-
len.
• Netzstecker nicht am Stromnetz anschließen.
• Verschiebbare Platte am Untergrund des Geräts entfernen.
• Jetzt können Sie die Röhre hineinsetzen.
• Nehmen Sie ein Leuchtstoffrohr und legen Sie es vorsichtig in das geeignete Gehäuse in den
inneren linken Seite des Geräts, bis es hörbar einrastet.
• Vorgang mit den anderen Leuchtstoffröhren wiederholen.
• Schutzfolie von der Bodenplatte entfernen und Bodenplatte wieder ins Gerät setzen.
• Netzstecker anschließen. Achtung: Stromkabel muss nicht gespannt sein.
• Bei Bedarf verwenden Sie ein Verlängerungskabel.
• Nach dem Gebrauch stellen Sie den ON/OFF-Schalter auf Power OFF (ausgeschaltet) ein und
erst danach ziehen Sie den Netzstecker aus der Steckdose.
INBETRIEBNAHME
O = aus
I = ein
II = Timer-Funktion
Rote Taste = zur Einschaltung des 120 Sekunden-Timers
REINIGUNG
• Netzstecker aus der Steckdose nach dem Gebrauch ziehen.
• Reinigen Sie das Gerät mit einem weichen angefeuchteten Tuch
• Benutzen Sie kein Reinigungsprodukt zur Reinigung des Geräts.
• An einem trockenen und sicheren Ort aufbewahren. Gerät für Kinder nicht geeignet.
TECHNISCHE DATEN
Leistung: 220V-240V~50/60Hz
Maximal 36W
UV-Röhren: 9W, 365 nm
In Hinblick auf eine Verbesserungsperspektive behält sich Beper das Recht vor, das betref-
fende Produkt ohne Voranmeldung zu ändern bzw. umzubauen.
Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch:
(Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2011/65/EU zur Reduktion der
zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektro-
nikgeräten. Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zu-
nehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Ihr Gerät enthält wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden können.
Bringen Sie das Gerät zur Entsorgung zu einer Sammelstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Elektro- und Elektronikgeräte mit folgender Kennzeichnung versehen und dürfen nicht mehr über
Restmüll, sondern nur noch über die öffentlichen Entsorgungsträger und anschließende Rückgabe
an die Hersteller und Importeure entsorgt werden.
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