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7
deutsch
2.4
Allgemeines zur Sicherheit
Die
Installation
und die
Inbetriebnahme
darf nur durch
geschulte Fachkräfte mit grundlegenden elektrischen
Kenntnissen erfolgen.
Eine
geschulte Fachkraft
ist, wer aufgrund seiner fachli-
chen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen
sowie seiner Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen
die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche Gefah-
ren erkennen und geeignete Sicherheitsmaßnahmen treffen
kann.
Der
Betreiber
hat die Verantwortung, dass die örtlich
geltenden Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
Insbesondere muss der Betreiber Maßnahmen treffen,
dass bei einem Defekt des Geräts keine Gefahren für
Personen und Sachen entstehen können.
Bei Defekten und nicht behebbaren Störungen des Geräts
ist dieses außer Betrieb zu nehmen und gegen unbefugte
Benutzung zu sichern.
Beim Anschluss der Auswerteeinheit an eine externe
Steuerung ist auf die Auswahl und Polung der Verbindung
sowie die Stromversorgung zu achten.
Die Antennen des BIS U-Identifikationssystems senden
ultrahochfrequente elektromagnetische Wellen aus.
Nach IEC 62369 dürfen sich Personen nicht längere Zeit
(über mehrere Stunden) im Nahbereich der UHF-Antenne
aufhalten.
Bei Schäden, die aus unbefugten Eingriffen oder nichtbe-
stimmungsgemäßer Verwendung entstehen, erlischt der
Garantie- und Haftungsanspruch gegenüber dem Herstel-
ler.
Bei Betrieb innerhalb der Europäischen Union:
Bei der Festlegung der Montageposition der Auswerteein-
heit muss der Mindestabstand von 26 cm zwischen UHF-
Antenne und Arbeitsplatz eingehalten werden.
Die abgestrahlte Leistung darf die maximal erlaubten
Grenzwerte nicht überschreiten:
– 1 Watt
ERP
bei Antennen mit einem Öffnungswinkel
≤ 180°
– 2 Watt
ERP
bei Antennen mit einem Öffnungswinkel
≤ 90°.
Bei Betrieb in den Ländern USA und Kanada:
Bei der Festlegung der Montageposition der Auswerteein-
heit muss der Mindestabstand von 50 cm zwischen UHF-
Antenne und Arbeitsplatz eingehalten werden.
Die abgestrahlte Leistung darf den maximal erlaubten
Grenzwert von 4 Watt
EIRP
nicht überschreiten.
Weitere Hinweise zu Mindest- und Maximalab-
ständen sowie der Antennenleistung siehe
„Basishandbuch UHF‘‘.
2.5
Konformität
Alle Produktvarianten ab Hardware-Version 2.0
2.5.1 BIS U-6026-034-104-06-ST35
Mit dem CE-Zeichen bestätigen wir, dass
unsere Produkte den Anforderungen der
aktuellen EU-Richtlinie entsprechen.
Nähere Informationen zu Richtlinien und
Normen sind in der Konformitätserklärung
aufgeführt. Die vollständige
EU-Konformitätserklärung erhalten Sie im
Internet unter
www.balluff.com
. Geben Sie
dazu den Bestellcode Ihrer Ausführung in das
Suchfeld ein.
2.5.2 BIS U-6026-034-114-06-ST35
FCC ID
– WJ9-RRU4ETGU6
– 2AGZY-BFIDU05 (ab Hardware-Version 2.0)
Dieses Gerät entspricht Abschnitt 15 der FCC-Bestimmun-
gen. Für den Betrieb gelten folgende zwei Bedingungen:
– das Gerät darf keine schädlichen Interferenzen verursa-
chen
– das Gerät muss jede Interferenz tolerieren, auch solche
Interferenzen, die eine unerwünschte Funktion des
Geräts verursachen können
2
Sicherheit (Fortsetzung)
BIS U-6026-034-1_4-06-ST35
Auswerteeinheit
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