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GEwäHRLEISTuNGSRECHT
herzlichen glückwunsch zu ihrer entscheidung zum kauf eines produkts aus dem hause asViVa.
gemäß des zum 01. Januar 2002 geänderten europäischen gewährleistungsrechts,
steht ihnen eine gesetzliche gewährleistungsfrist von 2 Jahren zu.
die gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe der ware durch den fachhändler.
zum nachweis des kauf- bzw. Übergabedatums heben sie bitte die kaufbelege wie rechnung und
kassenzettel für die dauer der gewährleistungsfrist auf.
neben der grundsätzlichen 2-jährigen gewährleistungsfrist besteht eine gesetzliche sogenannte um-
kehr der beweislast für einen zeitraum von 6 Monaten nach Übergabe des produktes. das bedeutet,
dem Verkäufer obliegt es bei auftreten eines fehlers zu beweisen, dass der fehler zum zeitpunkt der
Übergabe noch nicht vorhanden war und nicht durch unsachgemäßen gebrauch, funktionsbedingtem
Verschleiß oder Missbrauch entstanden ist.
1. die gewährleistung bezieht sich nicht auf:
•
Teile, die einem funktionsbedingten Verschleiß unterliegen, soweit es sich nicht um
produktions- oder Materialfehler handelt,
• Schäden, die durch unsachgemäße oder mangelhafte Pflege und nicht fachmännisch durchge-
führte reparaturen, umbauten oder den austausch von Teilen entstehen,
•
schäden, die durch unsachgemäßen gebrauch und höhere gewalt enstehen.
2. berechtigte gewährleistungsansprüche liegen vor, wenn:
•
der reklamierte schaden oder fehler zum zeitpunkt der Übergabe an den kunden bereits vorhan-
den war,
•
kein natürlicher oder funktionsbedingter Verschleiß ursache für die abnutzung oder Veränderung
des produktes war ( siehe liste Verschleißteil! ),
•
der schaden oder fehler nicht ursächlich dadurch entstanden ist, dass kein bestimmungsgemäßer
gebrauch des gerätes erfolgte.
falls sie fragen zu ihrem produkt haben, helfen ihnen unsere Mitarbeiter der
serviceabteilung gerne weiter (sehen sie dazu bitte in den gewährleistungsbestimmungen nach).
wir wünschen ihnen immer viel freude!
ihr asViVa Team