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Transport
Störung
Ursache
Beseitigung
Motor läuft nicht.
Akku ist leer.
Akku laden.
Akku fehlt oder Akku sitzt
nicht richtig.
Akku richtig einsetzen.
Akku ist zu kalt oder zu heiß.
Akku leicht erwärmen oder abkühlen
lassen.
Motor schaltet sich aus.
Motorschutzschalter hat ab-
geschaltet.
Warten, bis der Motorschutzschalter
das Gerät wieder einschaltet.
Lüftungsschlitze sind ver-
schmutzt.
Gerät reinigen.
Akku-Betriebszeit fällt deut-
lich ab.
Akku ist entladen, da längere
Zeit nicht genutzt.
Akku laden.
Lebensdauer des Akkus ist
abgelaufen.
Akku ersetzen.
Nur Original-Zubehör vom Hersteller
verwenden.
Akku lässt sich nicht laden.
Akkukontakte sind ver-
schmutzt.
AL-KO Servicestelle aufsuchen.
Akku oder Ladegerät sind
defekt.
Ersatzteile bestellen. AL-KO Service-
stelle aufsuchen.
Akku ist zu heiß.
Akku abkühlen lassen.
Flächen werden nicht
gereinigt.
Bürste ist abgenutzt.
Bürste austauschen.
10 TRANSPORT
Führen Sie vor dem Transport folgende Maßnah-
men durch:
1. Gerät ausschalten.
2. Akku aus dem Gerät entfernen.
3. Akku vorschriftsgemäß verpacken (s. u.).
HINWEIS
Die Nennenergie des Akkus/der Akkus
beträgt weniger als 100 Wh. Beachten
Sie deshalb die nachfolgenden Trans-
porthinweise!
Der enthaltene Li-Ion Akku unterliegt dem Ge-
fahrgutrecht, kann jedoch unter vereinfachten Be-
dingungen transportiert werden:
■
Durch den privaten Benutzer kann der unbe-
schädigte Akku ohne weitere Auflagen auf
der Straße transportiert werden, sofern die-
ser einzelhandelsgerecht verpackt ist und der
Transport Privatzwecken dient. Die Ge-
wichtsobergrenzen für einzeln versendete
Akkus sind zu beachten:
■
max. 30 kg Gesamtgewicht je Paket beim
Transport auf Straße, Schiene und Was-
ser
■
keine Gewichtsobergrenze beim Luft-
transport, aber max. 2 Stück je Paket
■
Bei Vermutung einer Beschädigung des Ak-
kus (z. B. durch Herunterfallen des Geräts)
ist der Transport unzulässig.
■
Gewerbliche Nutzer, welche den Transport in
Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchfüh-
ren (z. B. Lieferungen von und zu Baustellen
oder Vorführungen), können diese Vereinfa-
chung ebenfalls in Anspruch nehmen.
In beiden o. g. Fällen müssen zwingend Vorkeh-
rungen getroffen werden, um ein Freiwerden des
Inhalts zu verhindern. In anderen Fällen sind die
Vorschriften des Gefahrgutrechts zwingend ein-
zuhalten! Bei Nichtbeachtung drohen dem Ab-
sender und ggf. dem Beförderer empfindliche
Strafen.
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