DE
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B50 Li
Lagerung
1. Schieben Sie den Akku (02/1) in das Ladege-
rät (02/2) ein und stecken Sie den Netzste-
cker (02/3) in die Steckdose.
Der Ladevorgang beginnt.
2. Beobachten Sie die LED (02/4). Wenn die
LED (02/4) dauerhaft grün leuchtet, ist der
Ladevorgang abgeschlossen. Ladedauer
dauert je nach Ladegerät ca. 50 min (C30 Li)
bis 75 min (TC30 Li).
3. Ziehen Sie den Netzstecker (02/3) ab, wenn
die LED (02/4) dauerhaft grün leuchtet.
4. Drücken Sie den Einrastknopf (02/5) auf der
Unterseite des Akkus und halten Sie ihn ge-
drückt. Ziehen Sie dann den Akku (02/1) aus
dem Ladegerät (02/2).
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LAGERUNG
GEFAHR!
Gefahr von Explosionen
und Bränden!
Personen werden getötet
oder schwer verletzt, wenn
der Akku explodiert, weil er
vor offenen Flammen oder
Hitzequellen gelagert wur-
de.
■
Lagern Sie den Akku
kühl und trocken, jedoch
nicht vor offenen Flam-
men oder Hitzequellen.
HINWEIS
Der Akku ist beim Aufladen im Ladege-
rät aufgrund der automatischen Erken-
nung des Ladezustandes vor Überladen
geschützt und kann somit einige Zeit, je-
doch nicht auf Dauer, im Ladegerät ver-
bleiben.
■
Lagern Sie den Akku an einem trockenen,
frostfreien Ort bei einer Umgebungstempera-
tur zwischen 0 °C und +25 °C und mit einem
Ladezustand von ca. 40 – 60%.
■
Laden Sie den Akku nach ca. 3 Monaten
nach.
6
ENTSORGUNG
Hinweise zum Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
■
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehö-
ren nicht in den Hausmüll, sondern
sind einer getrennten Erfassung bzw.
Entsorgung zuzuführen!
■
Altbatterien oder -akkus, welche nicht
fest im Altgerät verbaut sind, müssen
vor der Abgabe entnommen werden!
Deren Entsorgung wird über das Batte-
riegesetz geregelt.
■
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und
Elektronikgeräten sind nach deren Ge-
brauch gesetzlich zur Rückgabe ver-
pflichtet.
■
Der Endnutzer trägt die Eigenverant-
wortung für das Löschen seiner perso-
nenbezogenen Daten auf dem zu ent-
sorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte
nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei fol-
genden Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
■
Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sam-
melstellen (z. B. kommunale Bauhöfe)
■
Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär
und online), sofern Händler zur Rücknahme
verpflichtet sind oder diese freiwillig anbieten.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und
verkauft werden und die der Europäischen Richt-
linie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außer-
halb der Europäischen Union können davon ab-
weichende Bestimmungen für die Entsorgung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
Summary of Contents for B50 Li
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