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22.
WARTUNG
Arbeiten am Ventilator sind nur im ausgeschalteten Zustand
zulässsig.
Ein Einschalten während der Reparatur ist auszuschließen.
Der Ventilator ist so zu bedienen, daß er jederzeit sicherheits- und
bestimmungsgerecht betrieben wird.
Der Ventilator ist regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen. Die
Häufigkeit ist abhängig von den jeweiligen Einsatzbedin-gungen
(mindestens aber alle 5.000 Betriebsstunden oder 1x pro Jahr).
Arbeiten am Ventilator dürfen nur von unterwiesenem Personal
durchgeführt werden.
Es sind zu kontrollieren:
·alle elektrischen Anschlüsse
·alle Ventilatorenteile auf offensichtliche Schäden
·Laufruhe und Geräusche (Lagergeräusche, evtl.Schleifgeräusche)
·Verschmutzung des Ventilators und des Motors
·der berührungsfreie Lauf des Ventilatorlaufrades
Ein unruhiger Lauf des Ventilators ist oft ein deutliches Zeichen für
Ablagerungen am Laufrad. Überprüfung und Säuberung sind sofort
notwendig.
Der Schutzpotentialausgleich sowie die Potentialausgleichsverbindungen
sind entsprechend den einschlägigen VDE-Bestimmungen
jährlich elektrisch sowie auf mechanische Beschädigungen und
Korrosionsschäden zu prüfen. Sind Schäden am Potentialausgleich
nachweisbar, müssen diese fachmännisch beseitigt und von einer
authorisierten Elektrofachkraft geprüft werden.
Die eingesetzten Außenläufermotoren sind mit lebensdauergeschmierten
Lagern ausgerüstet, deren Lebensdauer je nach Betriebsbedingungen
bis zu 50.000 Stunden beträgt. Ein Nachschmieren ist somit nicht
erforderlich.
Bei defekten Wälzlagern ist der gesamte Antrieb zu erneuern. Nach etwa
10 Jahren ist der Ventilator einer gründlichen Inspektion zu unterziehen
und durch einen Fachkundigen über den Weiterbetrieb zu entscheiden.
Reinigungsflüssigkeiten dürfen die eingesetzten Werkstoffe, insbesondere
die Kunststoffe nicht anlösen.
Keine harten Gegenstände zur mechanischen Reinigung verwenden.
Es ist untersagt, das Lüftungsgerät oder den Sockel mit Strahlwasser,
Hochdruckreiniger oder Pressluft zu reinigen.
Das Eintauchen der Bauteile in Wasser oder Reinigungsflüssigkeit ist
nicht zulässig. Reinigung nur mit feuchten Tüchern vornehmen.