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Wartung
• Die elektronischen Bauteile jedes Rauchwarnmelders sind Alterungs-
prozessen unterworfen. Zudem verschmutzen Insektenschutzgitter
und Rauchmesskammer unweigerlich im Laufe der Zeit.
• Lebensdauer des Gerätes:
Der Rauchwarnmelder ist spätestens 10 Jahre + 6 Monate nach
Produktionsdatum zu ersetzen.
Gewährleistung
• ABUS-Produkte sind mit größter Sorgfalt konzipiert, hergestellt und nach
geltenden Vorschriften geprüft.
• Die Gewährleistung erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler zum Verkaufszeitpunkt zurückzu-
führen sind. Falls nachweislich ein Material- oder Herstellungsfehler
vorliegt, wird der Rauchwarnmelder nach Ermessen des Gewährleis-
tungsgebers repariert oder ersetzt.
• Die Gewährleistung endet in diesen Fällen mit dem Ablauf der
ursprünglichen Gewährleistungszeit von 2 Jahren.
Weitergehende Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
• Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind mitgelieferte oder fest
eingebaute Batterien.
• ABUS haftet nicht für Mängel und Schäden, die durch äußere Ein-
wirkungen (z. B. durch Transport, Gewalteinwirkung, Fehlbedienung),
unsachgemäße Anwendung, normalen Verschleiß oder durch Nichtbe-
achtung dieser Anleitung entstanden sind.
• Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches ist dem zu
beanstandenden Rauchwarnmelder der original Kaufbeleg mit Kauf-
datum und eine kurze schriftliche Fehlerbeschreibung beizufügen.
Wartung
Gewährleistung
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