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Montage
1. Der Elektro-Heizregister ist ausschliesslich für die Einschubmontage in Standard-Lüftungskanale
vorgesehen. Die Befestigung am Kanalsystem erfolgt mit Schrauben.
2. Die Luftrichtung durch den Heizregister muß mit dem Pfeil an der Seite des Heizregisters
übereinstimmen.
3. Der Heizregister kann in einem waagerechten oder senkrechten Kanal angebracht werden.
Der Kanallufterhitzer darf nur an Kanäle aus nicht brennbarem und temperaturbeständigem Material
angeschlossen werden. Der Schaltkasten kann beliebig nach oben oder bis zu 90° seitlich montiert
werden. Eine Montage mit dem Schaltkasten nach unten ist für Heizregister vom Typ -.MT. und
Typ -.PT.
zulässig, aber Heizregister mit ...-D im Typenschlüssel können mit der Schalt-
kasten nach unten montiert werden.
NICHT
4. Wenn die Heizung nicht innerhalb von drei Monaten in Betrieb genommen wird, muss sie trocken
aufbewahrt wer den (relative Luftfeuchtigkeit max. 40%).
5. Die Öffnung zum Raum muß zum Schutz vor Berühren der Heizelemente mit einem gut befestigten
Gitter oder einem Zuluftungsgitter versehen werden.
6. In unmittelbarer Nähe der Zuluftungsgitter muß ein Warntext angebracht sein, der vor Überdecken
der Öffnung warnt.
7. Der Abstand von oder zu einem Kanalbogen, einer Klappe, einem Filter o. ä. sollte mindestens gleich
dem doppelten Kanaldurchmesser sein, da sonst die Gefahr besteht, daß der Luftstrom durch den
Heizregister ungleichmäßig wird, was zum Auslösen des Überhitzungsschutzes führen kann.
Beispiel: CV 16 bedeutet zumindest 320 mm, usw.
8. Die Heizregister können gemäß den geltenden Bestimmungen für Lüftungskanäle isoliert werden.
Die Isolierung muß aus nicht brennbarem Isoliermaterial bestehen. Die Isolierung darf den Deckel
nicht verdecken, da das Typenschild sichtbar und der Deckel abnehmbar sein muß.
9. Der Kanalteil mit dem eingebauten Heizregister muß zwecks Austausch und Wartung zuganglich sein.
10. Der Abstand vom Blechgehause des Heizregisters zu Holz oder anderem brennbaren Material
darf 30mm
unterschreiten.
11.
.
12.
.
NICHT
Die höchstzulässige Umgebungstemperatur des Heizregisters beträgt 30°C
Die höchstzulässige Luftaustrittstemperatur beträgt 50°C
CV ..-..-..TX / -..TY / -..TC / -..TP
Wartung
Überhitzung
1. Normalerweise ist keine Wartung erforderlich.
Eine Funktionskontrolle sowie ein Festziehen der Anschlüsse der Stromversorgung müssen
regelmäßig, mindestens jedoch einmal jährlich erfolgen.
2. Zur Aufrechterhaltung der Heizelementisolierung ist der Lufterhitzer mindestens alle drei Monate
für eine Dauer von 24 h zu betrieben.
Bei einem Auslösen des manuell rückstellbaren Überhitzungsschutzes ist
Folgendes zu beachten:
1. Es ist die Stromversorgung zu unterbrechen.
2. Die Abdeckung des Heizgerätes darf nur einer qualifizierten Fachkraft geöffnet werden.
3. Es ist sorgfältig zu identifizieren, warum der Überhitzungsschutz ausgelöst hat.
4. Nach Beheben des Fehlers kann der Überhitzungsschutz rückgestellt werden.