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Hiermit erklärt die UNOLD AG, dass sich die Kaffeemühle 28915
in Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der
europäischen Richtlinie für elektromagnetische Verträglichkeit
(2014/30/EU) und der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EC)
befindet.
Hiermit bestätigt die UNOLD AG, dass sowohl das Produkt als auch die
eingesetzten Rohstoffe den Vorschriften des LFBG 2005, § 30+31 in
der jeweils aktuellen Fassung entspricht. Die gesetzlichen Grenzwerte
werden eingehalten.
Die Übereinstimmung mit den Regularien bezieht sich auf den Tag der
Erstellung dieser Erklärung.
Hockenheim, 08.01.2018
UNOLD AG, Mannheimer Straße 4, 68766 Hockenheim
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