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Technische Daten
ermittelt nach EN 624 bzw. Truma-Prüfbedingungen
Gasart:
Flüssiggas (Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 mbar (bzw. 28 mbar Butan/37 mbar Propan)
oder 50 mbar (siehe Fabrikschild)
Nennwärmeleistung:
3400 W
Gasverbrauch:
30 – 280 g/h
Betriebsspannung
Heizung: 1,5 V
Gebläse: 12 V
Stromaufnahme
Heizung: 50 mA (Zünden), 0,01 mA (Überwachen)
Gebläse: 0,3 bis 1,0 A
Luftfördermenge:
bis 135 m
3
/h (mit Lüfterrohr ÜR Ø 65 mm)
bis 142 m
3
/h (mit Lüfterrohr VR Ø 72 mm)
Gewicht:
18,5 kg (inkl. Verkleidung und Gebläse)
Konformitätserklärung:
Die Flüssiggasheizung Trumatic S 3002 FS ist durch den
DVGW baumustergeprüft und erfüllt die EG-Gasgeräte-Richt-
linie (90/396/EWG) sowie die mitgeltenden EG-Richtlinien.
Für EU-Länder liegt die Produkt-Ident-Nummer vor:
CE-0085AP0325
EWG Typgenehmigung:
e1 022603
Technische Änderungen vorbehalten!
Abmessungen:
510 mm
713 mm
210 mm
240 mm
167
ca. 582 mm
ca. 72 mm
280 mm
375 mm
320 mm
45 mm
Ø 73
Truma-Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind.
Daneben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsan-
sprüche gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von Nicht-Original-Truma-Teilen in den
Geräten und bei Verwendung ungeeigneter Gasdruckregler,
– infolge Nichteinhaltung der Truma-Einbau- und Gebrauchs-
anweisungen,
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer, nicht von Truma veranlasster Trans-
portverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwischen
dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der Her-
steller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen, das
heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe-
rung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garantiefrist
hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile nicht von
neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers
oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Mate-
rialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst inner-
halb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendiensteinsätze
im Ausland sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaube-
dingungen des Gerätes (z.B. Demontage von Möbelteilen)
können nicht als Garantieleistung anerkannt werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich die Truma-Ser-
vicezentrale zu benachrichtigen; im Ausland stehen die jeweili-
gen Servicepartner (siehe Adressenverzeichnis) zur Verfügung.
Beanstandungen sind näher zu bezeichnen. Ferner ist die ord-
nungsgemäß ausgefüllte Garantie-Urkunde vorzulegen oder
die Fabriknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum
anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
muss der Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum Her-
steller bringen oder ihm übersenden. Bei Schäden an Heizkör-
pern (Wärmetauscher) ist der Gasdruckregler ebenfalls mit
einzusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat der Versand per Frachtgut zu er-
folgen. Im Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkos-
ten bzw. Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein
Garantiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten
des Kunden.