Einbauanweisung
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Einbau und Reparatur des
Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt wer-
den.
Vor Beginn der Arbeiten
Einbauanweisung sorgfältig
durchlesen und befolgen!
Verwendungszweck
Dieses Gerät wurde für den
Einbau in Fahrzeuge (Reise-
mobile, Caravans, Boote,
LKW) konstruiert. Andere An-
wendungen sind nach Rück-
sprache mit Truma möglich.
Zulassung
Konformitätserklärung:
Die Heizung Trumatic E ist
durch den DVGW geprüft
und erfüllt die EG Gasgeräte-
Richtlinie (90/396/EWG) so-
wie die mitgeltenden EG-
Richtlinien. Für EU Länder
liegt die CE Produkt-Ident-
Nummer vor:
E 2800 (A): CE-0085AP0231
E 4000 (A): CE-0085AP0232
Das Heizgerät ist für den Ein-
bau in von Personen benütz-
ten Räumen (in Kraftfahrzeu-
gen) und für den Betrieb wäh-
rend der Fahrt zugelassen.
Der Einbau in das Innere von
Kraftomnibussen ist nicht
zulässig.
In Deutschland muß bei einer
Begutachtung oder Prüfung
des Fahrzeuges gemäß §§ 19,
20 und 21 StVZO der Einbau
mit überprüft werden. Bei
nachträglichem Einbau ist
nach § 19 StVZO zu verfah-
ren.
Allg. Bauartgenehmi-
gung des Kraftfahrt-Bun-
desamtes:
E 2800 (A):
S 140
E 4000 (A):
S 139
Vorschriften
Jede Veränderung am Gerät
(einschließlich Abgasführung
und Kamin) oder die Verwen-
dung von Ersatzteilen und
funktionswichtigen Zubehör-
teilen (z.B. Zeitschaltuhr), die
keine Original-Truma-Teile sind,
sowie das Nichteinhalten der
Einbau- und Gebrauchsan-
weisung führt zum Erlöschen
der Garantie sowie zum Aus-
schluß von Haftungsan-
sprüchen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des Gerä-
tes und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung 30 mbar (bzw.
28 mbar Butan/37 mbar Pro-
pan) oder 50 mbar, muß mit
dem Betriebsdruck des Gerä-
tes (siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
Das Fabrikschild der Ge-
brauchs- und Einbauan-
weisung entnehmen und
an gut sichtbarer, gegen
Beschädigungen geschütz-
ter Stelle auf die Heizung
kleben. Das Jahr der er-
sten Inbetriebnahme muß
auf dem Fabrikschild ange-
kreuzt werden.
Beim Einbau des Gerätes
müssen die technischen
und administrativen Vor-
schriften des Landes, in
dem das Fahrzeug zum er-
sten Mal zugelassen wird,
beachtet werden.
In Deutschland z.B. müssen
Gasgeräte, Flaschenaufstel-
lung, Leitungsverlegung so-
wie Abnahme und Dicht-
prüfung dem DVGW-Arbeits-
blatt G 607 für Flüssiggasan-
lagen in Freizeitfahrzeugen
bzw. G 608 für Flüssiggasan-
lagen auf Wassersportfahr-
zeugen entsprechen.
Bei gewerblich genutzten
Fahrzeugen sind die entspre-
chenden Unfall-Verhütungs-
vorschriften der Berufsgenos-
senschaften (BGV D 34) zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vor-
schriften in den entsprechen-
den Bestimmungsländern
können über unsere Aus-
lands-Vertretungen (siehe in-
ternationaler Service) ange-
fordert werden.
Abgasleitungen und Kamine
müssen so verlegt sein, daß
Abgase nicht in das Fahrzeu-
ginnere eindringen können.
Betriebswichtige Teile des
Fahrzeuges dürfen in ihrer
Funktion nicht beeinträchtigt
werden. Die Mündung des
Abgasrohres soll nach oben,
zur Seite oder bei Abgas-
führung unter den Fahrzeug-
boden bis in die Nähe der
seitlichen oder hinteren Be-
grenzung des Fahrerhauses
oder des Fahrzeuges ge-
bracht werden.
Warmluftverteilung:
Heiz-
luftansaugöffnungen müssen
so angeordnet sein, daß ein
Ansaugen von Abgasen des
Fahrzeugmotors und des
Heizgerätes nicht erfolgen
kann. Durch bauliche Maß-
nahmen muß gewährleistet
sein, daß die in das Fahrzeu-
ginnere geführte Heizluft
nicht verunreinigt werden
kann (z.B. durch Öldämpfe).
Das ist erfüllt zum Beispiel bei
Luftheizungen im Umluftbe-
trieb sowohl bei Innenrau-
meinbauten als auch bei
Außeneinbau (Bei Luftheizun-
gen im Frischluftbetrieb darf
die Frischluft nicht aus dem
Motorraum oder in der Nähe
des Auspuffs oder der Abgas-
ausströmöffnung der Heizung
angesaugt werden).
Einbauhinweise
für Nutzfahrzeuge
Der TÜV-geprüfte Flaschen-
halter (Art.-Nr. 39741-00) -
siehe Bild J1 - ist Bestandteil
der Allgemeinen Bauartge-
nehmigung des Kraftfahrt-
Bundesamtes für die Heizun-
gen Trumatic E, entsprechend
der StVZO § 22 a. Danach dür-
fen 2 Gasflaschen mit max. je
15 kg Inhalt angeschlossen
sein und während der Fahrt
zum Betrieb der Heizungen
verwendet werden. Zum
Schutz des Flaschenventils
und des Gasdruckreglers ist
lediglich die mit dem Fla-
schenhalter mitgelieferte
Schutzhaube erforderlich.
Zum Schutz vor Diebstahl
oder aus optischen Gründen
kann die Gasflasche auch mit
dem verschließbaren Fla-
schenschrank (Art.-Nr. 39010-
21100) - siehe Bild J2 - ver-
kleidet werden. Der Schrank
wird zusammen mit dem Fla-
schenhalter am Fahrzeugrah-
men angeschraubt.
Bei Einbau des Heizgerätes in
Sonderfahrzeuge (z.B. Fahr-
zeuge zum Transport gefährli-
cher Güter) müssen die für
solche Fahrzeuge geltenden
Vorschriften berücksichtigt
werden.
Einbauhinweise
für Fahrerhäuser
1. Bei Heizungen mit Abgas-
führung unter den Fahrzeug-
boden muß der Abgaskamin
bis in die Nähe der seitlichen
oder hinteren Begrenzung
des Fahrerhauses oder des
Fahrzeuges gebracht werden,
so daß das Eindringen von
Abgasen in das Fahrzeugin-
nere nicht zu erwarten ist.
2. Typbezogene Montagean-
leitungen und Einbausätze
stehen bei Truma zur Verfü-
gung.
3. In Deutschland ist für Ge-
fahrgut-Tankfahrzeuge im Gel-
tungsbereich der ADR die
Heizung nur mit Truma-Vor-
schaltgerät zugelassen.
Einbauhinweise
für fest montierte
Laderaumbeheizung
1. Der Inneneinbau der Hei-
zungen ist zu bevorzugen.
Sofern das Eindringen von
Wasser in die Heizung durch
Reinigungsarbeiten befürch-
tet werden muß, sind die für
Außenmontage bestimmten
Heizungstypen (E 2800 A,
E 4000 A) einzubauen.
2. Bei Platzmangel im Lade-
raum ist die Heizung mit Bo-
denkamin an der Stirnseite zu
montieren. Falls die Heizung
unterflur mit Wandkamin ein-
gebaut wird, ist durch geeig-
nete Mittel dafür zu sorgen,
daß durch den Umluft- und
Verbrennungskreislauf weder
Schmutz noch Feuchtigkeit in
die Heizung gelangen kann.
3. Der Inneneinbau in Fahr-
zeuge zum Transport gefährli-
cher Güter ist nicht zulässig.
Einbauhinweise
für Boote
Für den Einbau in Boote sind
die Einbauvorschriften sinn-
gemäß anzuwenden. Zusätz-
lich ist zu beachten:
1. In Deutschland sind für
Sportboote die „Technischen
Regeln“ DVGW-Arbeitsblatt
G 608 und für die gewerbli-
che Binnenschiffahrt die
„Richtlinien für Bau, Ausrü-
stung, Prüfung und Betrieb
von Flüssiggasanlagen zu
Haushaltszwecken auf Was-
serfahrzeugen in der Binnen-
schiffahrt“ (BGR 146) einzu-
halten. Danach darf die Flüs-
siggasanlage nur durch von
den Binnenschiffahrts-Berufs-
genossenschaften anerkannte
Einrichter eingebaut und
durch Sachverständige dieser
Berufsgenossenschaften ge-
prüft werden. In anderen Län-
dern sind die jeweils gültigen
Vorschriften zu beachten.
2. Der Einbau der Heizungen
mit Bodenkamin ist nicht
möglich.
3. Weitere Einbauhinweise
sind der Montageanleitung
für die Bootsheizung
Trumatic E zu entnehmen.
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Platzwahl
Das Gerät und seine Abgas-
führung grundsätzlich so ein-
bauen, daß es für Servicear-
beiten jederzeit gut zugäng-
lich ist und leicht aus- und
eingebaut werden kann.
Um eine gleichmäßige Auf-
heizung des Fahrzeuges zu
erzielen, muß die Heizung
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