spruchung in Wohnwagen,
Booten und Fahrzeugen ent-
wickelt. Sie besitzen neben
dem Sicherheitsventil ein Ma-
nometer, mit der die Dichtheit
der Gasanlage überprüft wer-
den kann.
Schließen Sie die Regler im-
mer sehr sorgfältig von Hand
an die Gasflaschen an! Bei
Temperaturen um 0°C und
darunter sollten die Regler
mit Enteisungsanlage (Eis-Ex)
betrieben werden. Die Regler-
Anschlußschläuche sind re-
gelmäßig auf Brüchigkeit zu
überprüfen. Für Winterbetrieb
sollten nur winterfeste Spezi-
alschläuche verwendet wer-
den. Gasflaschen müssen im-
mer senkrecht stehen!
Falls der Druckregler Witte-
rungseinflüssen ausgesetzt ist
- besonders am LKW - ist der
Regler stets durch die Truma-
Schutzhaube zu schützen
(Serienzubehör im LKW-An-
bausatz).
Technische Daten
Gasart:
Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 oder 50 mbar
(siehe Fabrikschild)
Nennwärmeleistung
E 2800 (A): 2800 W
E 4000 (A): 3700 W
Gasverbrauch
E 2800 (A): 110 / 225 g/h
E 4000 (A): 150 / 310 g/h
Luftfördermenge
E 2800 (A): ca. 70 / 140 m
3
/h
E 4000 (A): ca. 120 / 190 m
3
/h
Stromaufnahme bei 12 V
E 2800 (A): 0,5 / 0,8 A
E 4000 (A): 1,0 / 2,3 A
Stromaufnahme bei 24 V
E 2800 (A): 0,4 / 0,6 A
E 4000 (A): 0,6 / 1,06 A
Ruhestromaufnahme:
0,01 A
Gewicht:
ca. 10 kg
Konformitätserklärung:
Die Heizung Trumatic E ist
durch den DVGW geprüft
und erfüllt die EG Gasgeräte-
Richtlinie (90/396/EWG) so-
wie die mitgeltenden EG-
Richtlinien. Für EU Länder
liegt die CE Produkt-Ident-
Nummer vor:
E 2800 (A): CE-0085AP0231
E 4000 (A): CE-0085AP0232
Allg. Bauartgenehmigung
des Kraftfahrt-Bundesam-
tes:
E 2800 (A):
S 140
E 4000 (A):
S 139
2
6. Der eingebaute Tempera-
turbegrenzer sperrt die Gaszu-
fuhr, wenn das Gerät zu heiß
wird. Die Warmluftauslässe
und die Öffnung für die Um-
luft-Rückführung dürfen des-
halb nicht verschlossen wer-
den.
7. Bei Defekt der elektroni-
schen Steuerplatine, diese gut
gepolstert zurücksenden.
Wird dies nicht beachtet, er-
lischt jeglicher Garantiean-
spruch. Als Ersatzteil nur
Original-Steuerplatine ver-
wenden!
8. In Deutschland muß gemäß
§ 22 a StVZO der Wärmetau-
scher bei in Kraftfahrzeugen
eingebauten Heizungen zehn
Jahre nach der ersten Inbe-
triebnahme (das Jahr der er-
sten Inbetriebnahme muß auf
dem Fabrikschild dauerhaft
eingetragen sein) durch den
Hersteller oder eine seiner
Vertragswerkstätten durch ein
Originalteil ersetzt werden.
Das Heizgerät ist dann mit ei-
nem Schild zu versehen, das
das Verkaufsdatum des Wär-
metauschers und das Wort
„Originalersatzteil“ trägt
(führen Abgasrohre durch die
von Personen benutzten Räu-
me, sind sie nach 10 Jahren
ebenfalls durch Originalteile
zu ersetzen).
Verantwortlich
für die Veranlassung der
Überprüfung und des Aus-
tausches ist der Fahrzeug-
halter.
9. Bei Abgasführung unter
Boden muß der Fahrzeugbo-
den dicht sein. Außerdem
müssen mindestens drei Sei-
ten unterhalb des Fahrzeug-
bodens frei sein, um ein un-
gehindertes Abziehen der Ab-
gase sicherzustellen (Schnee,
Schürzen usw.).
10. Die Abdeckkappe für den
Wandkamin ist stets aufzuset-
zen wenn die Heizung nicht in
Betrieb ist. Dies gilt insbeson-
dere beim Wagenwaschen
und für Boote.
Hinweise für mobile
Heizungsanlagen
Von der Berufsgenossen-
schaft freigegeben sind die
mobilen Laderaumheizungen
von Truma. Es handelt sich
um komplette Heizungsanla-
gen, die nach Bedarf einfach
mit dem Ladegut in den Lade-
raum gehoben werden. Die
Heizungen sind vollkommen
unabhängig und brauchen
keinerlei Außenanschlüsse.
Die Zulassung betrifft aus-
schließlich die original von
Truma gefertigten mobilen La-
deraumheizungen. Etwaige
Nachbauten durch Dritte ha-
ben keine Zulassung! Jegli-
che Gewährleistung für Si-
cherheit und Funktion einer
nachgebauten mobilen Lade-
raumheizung wird von Truma
ausgeschlossen.
Der Einsatz in Fahrzeuge zum
Transport gefährlicher Güter
ist nicht zulässig.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtheiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster öffnen!
- keine elektrischen
Schalter betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann über-
prüfen lassen!
Reparaturen dürfen
nur vom Fachmann
durchgeführt wer-
den!
Achtung:
Nach jeder De-
montage der Abgasführung
muß ein neuer O-Ring mon-
tiert werden!
1. Jede Veränderung am
Gerät, einschließlich Abgas-
führung und Kamin, oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluß von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerätes
und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
2. Der Betriebsdruck der
Gasversorgung 30 mbar
(bzw. 28 mbar Butan/
37 mbar Propan) oder
50 mbar, muß mit dem Be-
triebsdruck des Gerätes
(siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
3. Nur für Deutschland:
Flüssiggasanlagen für Frei-
zeitfahrzeuge müssen dem
DVGW-Arbeitsblatt G 607
bzw. G 608 für Wassersport-
fahrzeuge entsprechen.
Bei gewerblich genutzten
Fahrzeugen sind die entspre-
chenden Unfall-Verhütungs-
vorschriften der Berufsgenos-
senschaften (BGV D 34) zu
beachten.
Die
Prüfung der Gasanlage
ist
alle 2 Jahre
von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der ent-
sprechenden Prüfbescheini-
gung (G 607, G 608 bzw.
BGG 935) zu bestätigen.
Verantwortlich für die
Veranlassung der Überprü-
fung ist der Fahrzeughalter.
4. In anderen Ländern
sind
die jeweils gültigen techni-
schen und administrativen
Vorschriften für die Abnahme
und Dichtprüfung von Flüssig-
gasanlagen zu beachten. Zu
Ihrer Sicherheit ist es erforder-
lich, die gesamte Gasinstallati-
on, das Gerät und die Abgas-
führung regelmäßig (späte-
stens alle 2 Jahre) von einem
Fachmann überprüfen zu las-
sen.
Nähere Angaben zu den Vor-
schriften in den entsprechen-
den Bestimmungsländern
können über unsere Aus-
lands-Vertretungen (siehe in-
ternationaler Service, Seite
57) angefordert werden.
5. Das Gerät darf beim
Tanken und in der Garage
nicht betrieben werden.
6. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes
(bzw. nach längerer Still-
standzeit) kann kurzzeitig eine
leichte Rauch- und Geruchs-
entwicklung auftreten. Es ist
zweckmäßig, das Gerät dann
mit höchster Leistung bren-
nen zu lassen und für gute
Durchlüftung des Raumes zu
sorgen.
7. Ein ungewohntes Brenner-
geräusch oder Abheben der
Flamme läßt auf einen Reg-
lerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
8. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spraydosen)
dürfen nicht im Einbauraum
der Heizung verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur
Gasdruckregler mit einer Ab-
sicherung gegen Überdruck
verwendet werden! Dies sind
z.B Gasdruckregler für Frei-
zeitfahrzeuge nach DIN 4811
bzw. VP 306 mit Sicherheits-
ventil, für gewerblich genutz-
te Fahrzeuge nach BGV D 34
§ 11 Abs. 4. mit Schutz ge-
gen unzulässig hohen Druck-
anstieg. Wir empfehlen die
Truma-Fahrzeugregler bzw.
für die Zweiflaschen-Gasanla-
ge in nur von außen zugängli-
chen Flaschenkästen die
Truma-Triomatic mit automati-
scher Reserveumschaltung.
Die Truma-Regler wurden
speziell für die harte Bean-