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Einbau und Reparatur des Gerätes darf nur vom Fach-
mann durchgeführt werden.
Vor Beginn der Arbeiten
Einbau anweisung sorgfältig durchlesen und befolgen!
Die Missachtung der Einbauvorschriften bzw.
ein falscher Einbau kann zur Gefährdung von
Personen und zu Sachschäden führen.
ESD-Vorschriften beachten!
Verwendungszweck
Die Flüssiggas-Heizung Truma Combi ist eine Warmlufthei-
zung mit integriertem Warmwasserboiler (10 Liter Inhalt).
Dieses Gerät wurde für den Einbau in Motorcaravans und
Caravans konstruiert. Der Einbau in das Innere von Kraftom-
nibussen und in Fahrzeuge (Fahrzeugklasse M2 und M3) zum
Transport gefährlicher Güter ist nicht zulässig. Bei Einbau in
Sonderfahrzeuge müssen die dafür geltenden Vorschriften
berücksichtigt werden.
Andere Anwendungen sind nach Rücksprache mit Truma
möglich.
Zulassung
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung vorge-
schrieben. Die Gasdruck-Regelanlagen Truma SecuMotion /
MonoControl CS erfüllen diese Anforderung.
Durch den Einbau einer Sicherheitsabsperreinrichtung, wie
z. B. der Gasdruck-Regelanlage Truma SecuMotion /
MonoControl CS, mit entsprechend ausgelegter Gasinstal-
lation, ist der Betrieb einer typgeprüften Flüssiggas-Heizung
während der Fahrt gemäß der EG-Richtlinie 2001/56/EG euro-
paweit zulässig.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.
Konformitätserklärung
Die Flüssiggas-Heizung Truma Combi ist durch den DVGW
geprüft und erfüllt die Gasgeräte-Richtlinie (90/396/EWG)
sowie die mitgeltenden Normen. Für EU-Länder liegt die
CE-Produkt-Ident-Nummer vor
Combi 4 (E) / Combi 6 (E): CE-0085BS0085
Die Heizung erfüllt die Heizgeräte-Richtlinie 2001/56/EG mit
den Ergänzungen 2004/78/EG und 2006/119/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer
Combi 4 (E): e1 00 0193
Combi 6 (E): e1 00 0194
Die Heizung erfüllt die Richtlinie zur Funkentstörung von Kraft-
fahrzeugmotoren 2004/104/EG mit den Ergänzungen
2005/83/EG und 2006/28/EG und trägt die
Typengenehmigungsnummer: e1 03 5020
Das Gerät erfüllt die EMV-Richtlinie 2004/108/EG.
Combi 4 E / Combi 6 E:
Die Heizung erfüllt die Niederspannungs-Richtlinie
2006/95/EG.
Die Heizung erfüllt die Altfahrzeug-Richtlinie (2000/53/EG) und
die Trinkwasser-Richtlinie 98/83/EWG.
Das Heizgerät ist für den Einbau in Kraftfahrzeugen
(Motorcaravans Klasse M1) für Personenbeförderung mit
höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz sowie für
Anhänger (Caravans Klasse O) zugelassen.
Das Jahr der ersten Inbetriebnahme muss auf dem
Typenschild angekreuzt werden.
Einbauanweisung
Vorschriften
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Einbauhinweise für Fahrzeuge
Der Einbau in Fahrzeuge muss den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (z. B. EN 1949). Nationale Vorschriften und
Regelungen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt
G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet werden.
In Deutschland sind für gewerblich genutzte Fahrzeuge die
entsprechenden Unfall-Verhütungsvorschriften der Berufsge-
nossenschaften (BGV D 34) zu beachten.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.
Nähere Angaben zu den Vorschriften in den entsprechenden
Bestimmungsländern können über unsere Auslandsver-
tretungen (siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com)
angefordert werden.
Platzwahl
Das Gerät und seine Abgasführung grundsätzlich so einbau-
en, dass es für Servicearbeiten (z. B. an Gas- und Wasseran-
schluss über eine Serviceklappe, Möbeltüre etc.) jederzeit gut
zugänglich ist und leicht aus- und eingebaut werden kann.
Der Abstand des Gerätes zu den umliegenden Möbel- oder
Fahrzeugteilen muss allseitig mindestens 10 mm betragen.
Im Lieferumfang ist ein zweites Typenschild (Duplikat) mit ab-
lösbarem Barcode enthalten.
Sollte nach dem Einbau der Heizung das Typenschild auf der
Heizung nicht lesbar sein, so ist das zweite Typenschild (Dupli-
kat) an einer gut sichtbaren Stelle auf dem Gerät anzubringen.
Das Duplikat ist nur in Verbindung mit dem Original zu
verwenden.
Original
Duplikat
Um eine gleichmäßige Aufheizung des Fahrzeuges zu er-
zielen, muss die Heizung möglichst
zentral
im Fahrzeug in
einem Kleiderschrank, in Stauräumen oder Ähnlichem mit
ausreichender Hö he so montiert werden, dass die Luftver-
teilungsrohre annä hernd gleich lang verlegt werden können.
Für die Luftansaugung muss der Einbauraum über entspre-
chende Öffnungen verfügen – siehe Umluftansaugung und
Warmluftverteilung.