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Wartung
Für Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur Truma
Originalteile verwendet werden.
Das Gerät muss regelmäßig (mind. 2 mal jährlich) entkalkt
werden.
Für die Reinigung, Entkeimung und Pflege des Boilers emp-
fehlen wir die Systempflege von Truma. Andere Produkte
– insbesondere chlorhaltige – sind ungeeignet.
Die chemische Methode zur Bekämpfung von Mikro-
organismen im Gerät kann zusätzlich unterstützt werden, in-
dem das Wasser im Boiler regelmäßig auf 70 °C erhitzt wird.
Dazu den Energiewahlschalter auf Gasbetrieb (d) stellen.
Drehschalter am Bedienteil auf Stellung (l – Sommerbetrieb)
60 °C stellen. Die grüne (k) und gelbe (p) LED leuchten.
Hat das Wasser im Boiler eine Temperatur von 60 °C er-
reicht, so schaltet der Brenner ab und die gelbe LED (p)
erlischt. Das Gerät muss für mindestens 30 Minuten einge-
schaltet bleiben und es darf kein Warmwasser entnommen
werden. Die Restwärme im Wärmetauscher heizt das Wasser
auf bis zu 70 °C.
Sicherung 12 V
Die Sicherung befindet sich auf der Elektronik unter der
Anschlussabdeckung. Gerätesicherung nur gegen eine
baugleiche Sicherung austauschen.
Gerätesicherung: 10 A – träge – (T 10 A)
T 10 A
Sicherung 230 V
Die Sicherung und die Netzanschlussleitungen dürfen nur
vom Fachmann ausgetauscht werden!
Vor dem Öffnen des Elektronikdeckels muss das Ge rät
allpolig vom Netz getrennt werden.
Die Sicherung befindet sich auf der Leistungs elektronik (16)
unter dem Elektronikdeckel.
Diese Feinsicherung darf nur gegen eine baugleiche Sicherung
ausgetauscht werden: 10 A, träge, Ausschaltvermögen „H“.
T 10 A
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Überhitzungsschutz 230 V
Der Heizbetrieb 230 V hat einen mechanischen Überhitzungs-
schalter. Wird z. B. während des Betriebes oder während der
Nachlaufzeit die Spannungsversorgung 12 V unterbrochen,
können die im Gerät herrschenden Temperaturen den Überhit-
zungsschutz auslösen.
Zum Rückstellen des Überhitzungsschutzes die Heizung ab-
kühlen lassen, die Anschlussabdeckung abnehmen und den
roten Knopf (Resetknopf) drücken.
Entsorgung
Das Gerät ist gemäß den administrativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslandes zu entsorgen. Nationale Vor-
schriften und Gesetze (in Deutschland ist dies z. B. die Altfahr-
zeug-Verordnung) müssen beachtet werden.
In anderen Ländern sind die jeweils gültigen Vorschriften zu
beachten.