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Sicherheitshinweise
Das Gerät darf nur mit entsprechenden Bedienelementen von
Truma betrieben werden.
Für den Betrieb von Gasdruck-Regelanlagen, Gasgeräten
bzw. Gasanlagen, ist die Verwendung von stehenden Gasfla-
schen aus denen Gas aus der
Gasphase entnommen
wird
zwingend vorgeschrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus
der Flüssigphase entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für
den Betrieb verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage
führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
– alle offenen Flammen löschen
– Fenster und Türe öffnen
– alle Schnellschlussventile und Gasflaschen schließen
– nicht rauchen
– keine elektrischen Schalter betätigen
– die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Reparaturen dürfen nur vom Fachmann durchgeführt
werden!
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen
sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
– Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
– Veränderungen an der Abgasführung und am Kamin,
– Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
– das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerätes und dadurch
in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss mit dem
Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild) übereinstimmen.
Flüssiggasanlagen müssen den technischen und administ-
rativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (in Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Natio-
nale Vorschriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet
werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre von
einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der entsprechenden Prüfbescheinigung
(G 607) zu bestätigen.
Verantwortlich für die Veranlassung der Prüfung ist der
Fahrzeughalter.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern, Gara-
gen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandszeit) kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten. Es ist zweckmäßig,
das Gerät im Sommerbetrieb (60 °C) mehrmals aufzuheizen
und dabei für eine gute Durchlüftung des Raumes zu sorgen.
Wärmeempfindliche Gegenstände (z. B. Spraydosen) oder
brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Einbauraum der Hei-
zung verstaut werden, da es hier unter Umständen zu erhöh-
ten Temperaturen kommen kann.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen gemäß
EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangsdruck
von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate der Druck-
regeleinrichtung muss mindestens dem Höchstverbrauch aller
vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gasdruck-Regelanlage
Truma MonoControl CS sowie für die Zweiflaschen-Gas-
anlage die Gasdruck-Regelanlagen Truma DuoComfort /
DuoControl CS.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter sollten die Gasdruck-
Regelanlage bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung
EisEx betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur win-
terfeste Spezialschläuche verwendet werden.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstel-
lungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betrei-
ber ist dafür verantwortlich.
Wichtige Bedienungshinweise
Falls der Kamin in der Nähe bzw. direkt unterhalb eines zu
öffnenden Fensters platziert wurde, muss das Gerät mit einer
selbsttätigen Abschaltvorrichtung versehen sein, um einen
Betrieb bei geöffnetem Fenster zu verhindern.
Das Abgas-Doppelrohr muss regelmäßig, insbesondere nach
längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen Anschluss
überprüft werden, ebenso die Befestigung des Gerätes und
des Kamins.
Nach einer Verpuffung (Fehlzündung) Abgasführung vom
Fachmann überprüfen lassen!
Der Kamin für Abgasführung und Verbrennungsluftzufuhr
muss immer frei von Verschmutzungen gehalten werden
(Schneematsch, Eis, Laub etc.).
Die Warmluftauslässe und die Öffnungen für die Umluftan-
saugung müssen frei sein, damit es zu keiner Überhitzung des
Gerätes kommt. Der eingebaute Temperaturbegrenzer sperrt
die Gaszufuhr, wenn das Gerät zu heiß wird.
Für das Heizen während der Fahrt ist in der Richtlinie 2004/78/EG
für Motorcaravans eine Sicherheitsabsperreinrichtung
vorgeschrieben.
Die Gasdruck-Regelanlage Truma MonoControl CS erfüllt die-
se Anforderung.
Wenn
keine
Sicherheitsabsperreinrichtung (z. B. wie in
der Gasdruck-Regelanlage Truma MonoControl CS ent-
halten) installiert ist, muss die Gasflasche während der Fahrt
geschlossen sein und es müssen
Hinweis-Schilder
jeweils
im Flaschenschrank und in der Nähe des Bedienteiles ange-
bracht werden.
Für das Heizen während der Fahrt in Caravans empfehlen wir
zur Sicherheit ebenfalls die Sicherheitsabsperreinrichtung.