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CI2 – Bedienungsanleitung
Lizenzvereinbarung für die Software
Deutsc
h
Lizenzvereinbarung für Cubase AI
Steinberg
Software-Lizenzvereinbarung für den Endanwender (EULA)
Allgemeines
Alle Rechte am geistigen Eigentum der Software stehen
der Steinberg Media Technologies GmbH (nachfolgend
"Steinberg") und ihren Lieferanten zu. Steinberg erlaubt
Ihnen nur im Rahmen dieser Vertragsbestimmungen die
Software zu kopieren, herunter zu laden, zu installieren und
zu verwenden.
Das Produkt enthält möglicherweise
eine Produktaktivierung zum Schutz vor
unrechtmäßiger Vervielfältigung, die eine
Verwendung der Software dauerhaft nur nach
vollständig abgeschlossenem Aktivierungsvorgang
erlaubt.
Die Software kann nur zusammen mit dem USB-
eLicenser und/oder Soft-eLicenser benutzt werden; die
OEM Software kann nur nach der Produktregistrierung und
die Trial Version Software kann nur für eine Laufzeit von
30 Tagen benutzt werden. Support und die Berechtigung
zu Upgrades oder Updates besteht nur nach einer
persönlichen Produktregistrierung; nicht hingegen für Trial
Version Software. Für die Aktivierung und Registrierung
ist ein Internetzugang erforderlich.
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen für die
Benutzung von Software/Hardware der Firma Steinberg
durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden
Lizenznehmer genannt), aufgeführt. Durch die Installation
der Software auf Ihren Computer erklären Sie sich mit
diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie
deshalb den nachfolgenden Text vollständig und genau
durch. Wenn Sie mit den Vertragsbedingungen nicht
einverstanden sind, dürfen Sie diese Software nicht
installieren.
Geben Sie in diesem Fall das Produkt (einschl. allen
schriftlichen Materials, der kompletten unbeschädigten
Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) unverzüglich,
aber spätestens innerhalb von 14 Tagen gegen
Kostenerstattung dort zurück, wo Sie das Produkt
erworben haben.
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Definitionen
1.1 „Software“ umfasst (i) Software Dateien und andere
Computer Informationen von Steinberg und Dritten,
(ii) Demo-Songs und darin enthaltene Audio- und
Videodateien, (iii) dazugehöriges schriftliches
Dokumentationsmaterial (Handbuch) und (iv) alle
modifizierten Versionen und Kopien, die in Form von
Updates, Upgrades, Patches und Ergänzungen von
Steinberg bereit gestellt werden, sofern dies nicht
unter einem anderen Vertrag geregelt wird.
1.2 Die Software und sämtliche autorisierte Kopien dieser
Software, die Sie anfertigen, sind geistiges Eigentum
der Steinberg Media Technologies GmbH
(nachfolgend „Steinberg“) und Ihren Lieferanten.
Struktur, Organisation und der Code der Software
stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse von Steinberg
und ihren Lieferanten dar. Die Software ist rechtlich
geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht der
Bundesrepublik Deutschland und anderer Staaten
sowie durch internationale Verträge.
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Lizenzerteilung
2.1 Steinberg erteilt Ihnen eine nicht-exklusive Lizenz zur
Verwendung der Software in Übereinstimmung mit
den Bedingungen und Einschränkungen dieses
Lizenzvertrags. Sie dürfen die Software nicht
vermieten, verleihen oder unterlizenzieren.
2.2 Die Muster von sog. Loops verbleiben im geistigen
Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers (Big Fish
Audio, Inc. sowie andere Lizenzgeber) und werden von
Steinberg an Sie nur zur Nutzung in der Erstellung
einer direkten oder aufgenommenen Aufführung
lizenziert, welche die Muster als Teil eines vom Nutzer
abgeleiteten Musikwerks enthält. Diese Lizenz umfaßt
die Nutzung der Muster, die Bearbeitung der Muster
und die Verwertung der abgeleiteten Musikwerke
ohne die Verletzung der Rechte von
Verwertungsgesellschaften und/oder Inhabern von
Urheberrechten in den Mustern. Die Muster dürfen -
weder unbearbeitet noch als Teil eines abgeleiteten
Werks - in ein Musterbibliotheksprodukt eingefügt
werden.
2.3 Falls die Software nur durch einen eLicenser
geschützt ist, dürfen Sie eine Lizenz der Software auf
einem oder maximal 3 in Ihrem Besitz befindlichen
Computern installieren. Die Software darf zur gleichen
Zeit nur auf einem der Computer unter Verwendung
des USB-eLicensers verwendet werden. Falls die
Software (i) durch einen Soft-eLicenser geschützt ist
(alleine oder zusammen mit einem USB-eLicenser)
oder (ii) an den ersten Endbenutzer zusammen mit
Software und/oder Hardware veräußert wurde (hierin
„OEM Software“) oder (iii) die Software nur für eine
Laufzeit von 30 Tagen benutzbar ist (hierin „Trial
Version Software“), dürfen Sie die Softwarelizenz nur
auf einem Computer installieren und nutzen, der sich
in Ihrem Besitz befindet.
2.4 Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb
eines Netzwerks ist unzulässig, sofern damit die
Möglichkeit zeitgleicher Mehrfachnutzung des
Programms besteht.
2.5 Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der
Software berechtigt, die nicht für andere Zwecke als
Archivierungszwecke verwendet wird.
2.6 Ausgenommen der vorliegenden Ausführungen
gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei
Nutzungsrechte an der Software. Alle nicht
ausdrücklich gewährten Rechte sind Steinberg und
seinen Lieferanten vorbehalten.
2.7 Für Steinberg-Produkte, die mit Fraunhofer-MP3-
Kodierungstechnologie ausgeliefert werden, gilt der
folgende Hinweis von Thomson Licensing S.A.: Mit
dem Erwerb dieses Produkts ist keine Übertragung
einer Lizenz verbunden, noch lässt sich daraus das
Recht ableiten, mit diesem Produkt erzeugte Inhalte
zu verbreiten, weder über kommerzielle
Содержание CI2
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