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Hinweise zur Betriebssicherheit
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Das Gerät dient zur gewerblichen Nutzung und darf nur betrieben werden
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von eingewiesenem Personal,
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mit aufgesetztem Abgasschacht,
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wenn das Gerät beaufsichtigt wird,
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für den nach Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck.
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Das Gerät nicht als Ablage und Abstellfläche verwenden!
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Das Gerät darf nicht zum Frittieren verwendet werden!
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Vorsicht, während des Betriebes ist das Gerät heiß! Der Abgasschacht ist sehr heiß!
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Keine entzündbaren Gegenstände auf das Gerät legen!
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Lüftungs-Öffnungen am Gerät nicht abdecken.
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Heißes Kochgeschirr nicht auf Edelstahl-Tischplatten oder Edelstahl-Arbeitsflächen abstel
len, sonst Verzugsgefahr der Edelstahl-Tischplatten und Edelstahl-Arbeitsflächen mit blei
benden Schäden.
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Zur Bekämpfung eines Brandes müssen zugelassene Feuerlöscher für Speiseöl- und Fett
brände vorhanden sein.
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Vorsicht! Beschädigungsgefahr durch eindringendes Wasser in das Gerät! Deshalb keine
Flüssigkeiten in die Sammelrinne oder über die Kochfläche schütten.
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Das Gerät nicht mit Wasserleitungsschlauch, Hochdruckreiniger, Dampf-Hochdruckreiniger
oder Dampfreiniger abspritzen bzw. reinigen!
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Frontblenden und Geräteverkleidungen nicht mit Schaumreiniger einsprühen! Der Schaum
reiniger dringt in kleinste Ritzen und zerstört die Elektrik und Elektronik!
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Wenn Sie Betriebsstörungen nicht anhand Kapitel 5. Seite 10 ”Störungen und Abhilfe” be
seitigen können, Gerät ausschalten (Stellung ), Gashahn schließen und den Kunden
dienst benachrichtigen.
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Bestehende Anlagen für die Zufuhr von Verbrennungsluft und der Abgasführung dürfen nicht
verändert werden, z. B.:
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Verkleinern des Aufstellungsraumes,
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nachträgliches Abdichten von Fenstern und Türen,
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Verschließen oder Entfernen der Öffnungen für die Verbrennungsluftzufuhr.
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Nach längeren Stillstandszeiten das Gerät durch einen
Kundendienst auf Funktionstüchtig
keit überprüfen lassen.
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
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Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welche Gefährdungen für die
Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes er
forderlich sind. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Berufsgenossenschaft für gewerbliche Kü
chen!
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Der Arbeitgeber muss die persönlichen Schutzausrüstungen benennen und bereitstellen.