7 / 191 - DE -
3.3.
Unterweisung
Der Tonschneider darf nur durch entsprechend geschultes und unterwiesenes Personal betrieben werden. Das
Bedienpersonal muss vor allem in den Betrieb und in den Beschickungsvorgang des Tonschneiders entsprechend
unterwiesen werden.
3.4.
Sicherheits- & Arbeitsschutzkleidung
Das Bedienpersonal muss entsprechende Schutzkleidung tragen. Der Hersteller übernimmt für Sach- und
Personenschäden keinerlei Haftung!
3.5.
Prüfung des Geräts
Bei Gewerbebetrieben ist der Tonschneider im entsprechenden Zeitabstand durch eine Elektrofachkraft auf
ordnungsgemäßen und einwandfreien Zustand nach DGUV Vorschrift 3 oder entsprechender nationaler Vorschrift
des Betreiberlandes zu prüfen.
3.6.
Schutzeinrichtungen
3.6.1.
Allgemeiner Sicherheitshinweis
GEFAHR
Von Personen- und Sachschäden!
Beachten Sie, dass der Betrieb des Geräts nur mit funktionsfähigen Schutzeinrichtungen
zulässig ist:
⇒
Das Entfernen, Verändern oder Umgehen der Schutzeinrichtungen ist verboten.
⇒
Der Betrieb ohne funktionsfähige Schutzeinrichtungen ist verboten.
3.6.2.
Verletzungsschutz (Sicherheitsring)
Der Sicherheitsring vermeidet Gefahren durch das Eingreifen des Bedien-
personals in den Betrieb des Tonschneiders. Wird der rote Sicherheitsring
am Einfüllschacht des Mischzylinders nach unten gedrückt, schaltet sich
der Tonschneider sofort aus.
Hinweis:
Um das Gerät wieder einzuschalten, muss nach Beseitigung der Störung
die grüne Einschalttaste betätigt werden.
Содержание TS 20
Страница 194: ...20220224 01 ...