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2.2.2 Wichtige Sicherheitsanforderungen
Belüftungsvorschriften
1.
Das Kochfeld darf nicht in einem Wohn/Schlafzimmer mit Küchenzeile mit
einem Raumvolumen von weniger als 20 m
3
installiert werden.
2.
Wenn Das Kochfeld in einem Raum mit einem Raumvolumen von weniger als
5 m
3
installiert wird, ist eine Entlüftung für eine effektive Fläche von 110 cm
2
erforderlich.
3.
Wenn Das Kochfeld in einem Raum mit einem Raumvolumen zwischen 5 m
3
und 10 m
3
installiert wird, ist eine Entlüftung für eine effektive Fläche von 50
cm
2
erforderlich. Die Entlüftung ist nicht erforderlich, wenn der Raum über
eine Tür nach außen verfügt.
4.
Wenn Das Kochfeld in einem Raum mit einem Raumvolumen von über 11 m
3
installiert wird, ist keine Entlüftung erforderlich.
5.
Sollten weitere Gas, Öl oder Feststoffverbrennungsgeräte im selben Raum
betrieben werden, müssen deren Anforderungen bei der Berechnung der
Entlüftungsanforderungen berücksichtigt werden.
Standort
1.
Das Kochfeld kann in einer Küche, einer Küche mit Esszimmer oder einem
Wohn/Schlafzimmer mit Küchenzeile betrieben werden.
2.
Das Kochfeld darf nicht in einem Badezimmer, einem Duschraum oder einer
Garage betrieben werden.
3.
Ein Mindestabstand von 55 mm zwischen der hinteren Kante des Kochfelds
und der Wand ist erforderlich.
4.
Ein Mindestabstand von 100 mm zwischen den seitlichen Kanten des
Kochfelds und anliegenden Möbelstücken/Wand ist erforderlich.
5.
Der Abstand zu brennbaren Materialien oberhalb des Kochfeld (senkrecht zu
den Kochfeldkanten) muss mindestens 400 mm betragen. Beträgt dieser
Abstand weniger als 400 mm, muss der Abstand zu den Kanten des Kochfelds
mindestens 50 mm betragen.
6.
Der Abstand zu brennbaren Materialien direkt oberhalb des Kochfeld muss
mindestens 700 mm betragen.