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2.5 Elektrischer Anschluss
GEFAHR!
Das Gerät darf nur durch eine qualifizierte Fachkraft
(Elektrotechniker/-in) an die Stromversorgung angeschlossen
werden
, welche die landesüblichen gesetzlichen Verordnungen und die
Zusatzvorschriften der örtlichen Stromversorgungsunternehmen genau
kennt und sorgfältig beachtet. STROMSCHLAGGEFAHR!
GEFAHR!
Alle elektrischen Arbeiten müssen von einer
qualifizierten Fachkraft (Elektrotechniker/-in) durchgeführt werden.
Es dürfen keine Änderungen oder willkürlichen Veränderungen an der
Stromversorgung durchgeführt werden. Der Anschluss muss in
Übereinstimmung mit den örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen
erfolgen. STROMSCHLAGGEFAHR!
GEFAHR!
Führen Sie die Installation
niemals
eigenständig aus.
STROMSCHLAGGEFAHR!
H
INWEISE FÜR DIE QUALIFIZIERTE
F
ACHKRAFT
(E
LEKTROTECHNIKER
/-
IN
):
1.
Verwenden Sie zum Anschluss des Gerätes ausschließlich einen Schuko-Stecker
und eine ordnungsgemäß geerdete Sicherheits-Netzanschlussdose.
2.
Ihr Hausstromnetz muss für die Leistungsaufnahme des Gerätes geeignet sein.
3.
Die Stromspannung muss den auf dem Typenschild angegebenen Werten
entsprechen.
4.
Das Netzanschlusskabel muss den auf dem Typenschild angegebenen Werten
widerstehen können.
5.
Verwenden Sie zum Anschluss keine Adapter, Spannungsminderer oder
Verzweigungsvorrichtungen, da diese zu einer Überhitzung führen können.
BRANDGEFAHR!
6.
Das Netzanschlusskabel darf keine heißen Bereiche berühren und muss
dergestalt verlegt werden, dass seine Temperatur 75
0
C nicht übersteigt.
7.
Wenn die Netzsteckdose für den Benutzer nicht mehr zugänglich ist oder ein
Festanschluss des Gerätes erforderlich ist, muss bei der Installation eine
Trennvorrichtung für jeden Pol eingebaut werden. Als Trennvorrichtung
werden Schalter mit einer Kontaktöffnung von mindestens 3 mm bezeichnet.
Dazu gehören LS-Schalter, Sicherungen und Schütze (EN 60335). Die
Stromversorgung des Gerätes muss über einen 16 A Sicherungsautomaten
erfolgen. Fragen Sie im Zweifelsfall die örtlichen Baubehörde um Rat und
informieren Sie sich über die entsprechenden Rechtsvorschriften.
8.
Das Netzanschlusskabel darf nicht geknickt oder gepresst werden.
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