PTSA 12 A1
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Für den deutschen Markt gilt
Beim Kauf eines Neugerätes haben Sie das Recht, das entsprechende Alt gerät
an Ihren Händler zurückzugeben. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler
mit einer Ver kaufs fläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig Elektro- und
Elektronik geräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, bis zu drei Altgeräte
unentgeltlich zurückzunehmen, auch ohne dass ein Neugerät gekauft wird,
wenn die Altgeräte in keiner Ab messung größer sind als 25 cm. LIDL bietet
Ihnen Rücknahmemöglichkeiten direkt in den Filialen und Märkten an. Informie-
ren Sie sich auch bei Ihrem Händler über die Rücknahmeöglichkeiten vor Ort.
Weitere Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Produkts
erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Akkus nicht in den Hausmüll!
Defekte oder verbrauchte Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EG recycelt werden. Batterien/Akkus sind als Sonder-
müll zu be handeln und müssen daher durch entsprechende Stellen
(Händler, Fachhändler, öffentliche kommunale Stellen, gewerbliche Entsor-
gungsunternehmen) umweltgerecht entsorgt werden. Batterien/Akkus können
giftige Schwermetalle enthalten.
Werfen Sie Batterien/Akkus daher nicht in den Hausmüll, sondern führen Sie
diese einer separaten Sammlung zu. Geben Sie Batterien/Akkus nur im entl-
adenen Zustand zurück.
Die Verpackung besteht aus umweltfreundlichen Materialien,
die Sie über die örtlichen Recyclingstellen entsorgen können.
Entsorgen Sie die Verpackung umweltgerecht. Beachten Sie die
Kennzeichnung auf den verschiedenen Verpackungsmaterialien
und trennen Sie diese gegebenenfalls gesondert. Die Verpa-
ckungsmaterialien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe, 20–22: Papier und
Pappe, 80–98: Verbundstoffe.
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