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004778411 - 18/09/2020
7 Verschrottung und
Entsorgung
Die Verschrottung und Entsorgung des Geräts
liegen in der alleinigen Verantwortung des
Eigentümers, der in Übereinstimmung mit den
in seinem Land geltenden Gesetzen bezüglich
Sicherheit, Respekt und Schutz der Umwelt han-
deln muss.
Die Demontage und die Entsorgung können
auch Dritten anvertraut werden, unter der
Voraussetzung, dass immer Firmen beauftragt
werden, die für die Wiederverwertung und die
Beseitigung der betreffenden Materialien auto-
risiert sind.
Halten Sie sich immer und jedenfalls an
die geltenden Vorschriften des Landes,
in dem gearbeitet wird, bezüglich der
Entsorgung der Materialien und even-
tuell des Entsorgungsberichts.
Alle Vorgänge der Demontage für die
Verschrottung müssen bei stillstehen-
dem Ofen mit abgetrennter Stromver-
sorgung erfolgen.
• die Struktur des Kamins durch autorisierte Fir-
men verschrotten;
Den Kamin in die Umwelt in zugängli-
chen Bereichen abzugeben stellt eine
schwere Gefahr für Personen und Tiere
dar.
Für eventuelle Schäden an Personen und Tieren
haftet immer der Eigentümer. Zum Zeitpunkt
der Verschrottung müssen die CE-Kennzeich-
nung, dieses Handbuch und andere Dokumente
im Zusammenhang mit diesem Ofen vernichtet
werden.
Das Symbol des durchgestrichenen Abfallbehäl-
ters auf dem Etikett des Geräts weist darauf hin,
dass das Produkt am Ende seiner Nutzungsdauer
getrennt von anderen Abfällen entsorgt werden
muss.
Gemäß Art.13 des italienischen gesetzesver-
tretenden Dekrets Nr.151 vom 25. Juli 2005 zur
Umsetzung der Richtlinie 2002/96/EG vom 23.
Februar 2003 über Elektro- und Elektronik-Alt-
geräte im Zusammenhang mit Maßnahmen
und Verfahren zur Vermeidung der Entstehung
von Elektro- und Elektronik-Altgeräten, mit der
Bezeichnung WEEE, die die Wiederverwendung,
das Recycling und andere Formen der Verwer-
tung fördern, um die zur Entsorgung zu entsen-
dende Menge zu reduzieren und die Eingriffe
der am Lebenszyklus dieser Produkte beteiligten
Parteien zu verbessern.