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1.13
Hinweis zur Entsorgung von
Elektrogeräten
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den
Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die
wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden
sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Altgeräte gehören insbesondere nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
2.
Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und
Altakkumulatoren,
die
nicht
vom
Altgerät
umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an
einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies
gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort
zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung
von anderen Altgeräten separiert werden.
3.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-
rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein
Onlineverzeichnis
der
Sammel-
und
Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-
system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-
ruecknahmestellen.jsf
4.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte
enthalten
häufig
sensible
personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für
Geräte
der
Informations-
und
Telekommunikationstechnik wie Computer und
Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst
verantwortlich ist.
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