
Sicherheit
Version 1.0.9 vom 2019-05-13
Seite 12
Originalbetriebsanleitung
GH 10T | GH 15T
DE
GH10T_G
H15T_DE_
1.f
m
OPTIMUM
M A S C H I N E N - G E R M A N Y
®
WARNUNG!
Brand- und Explosionsgefahr durch Funkenflug.
Betreiben Sie das Bohrerschleifgerät nicht in der Nähe von brennbaren oder explosi-
ven Stoffen.
Unterlassen Sie jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise:
Stellen Sie sicher, dass durch Ihre Arbeit niemand gefährdet wird.
Tragen Sie eine Schutzbrille.
Halten Sie bei Montage, Bedienung, Wartung und Instandsetzung die Anweisungen dieser
Betriebsanleitung unbedingt ein.
Arbeiten Sie nicht am Bohrerschleifgerät, wenn Ihre Konzentrationsfähigkeit aus irgend
einem Grunde – wie z.B. dem Einfluß von Medikamenten – gemindert ist.
Beachten Sie die Unfallverhütungsvorschriften der für Ihre Firma zuständigen Berufsgenos-
senschaft oder anderer Aufsichtsbehörden.
Melden Sie dem Aufsichtsführenden alle Gefährdungen oder Fehler.
1.11
Unfallbericht
Informieren Sie Vorgesetzte und die Firma Optimum Maschinen Germany GmbH sofort über
Unfälle, mögliche Gefahrenquellen und „Beinahe“-Unfälle.
„Beinahe“ -Unfälle können viele Ursachen haben.
Je schneller sie berichtet werden, desto schneller können die Ursachen behoben werden.
1.12
Elektrik
Lassen Sie die elektrische Maschine/Ausrüstung regelmäßig überprüfen. Lassen Sie alle
Mängel wie lose Verbindungen, beschädigte Kabel usw. sofort beseitigen.
Eine zweite Person muß bei Arbeiten an spannungsführenden Teilen anwesend sein und im
Notfall die Spannung abschalten. Schalten Sie bei Störungen in der elektrischen Versorgung
die Maschine sofort ab!
Beachten Sie die erforderlichen Prüfintervalle nach Betriebssicherheitsverordnung, Betriebsmit-
telprüfung, BGV jetzt DGUV.
Der Betreiber der Maschine hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar,
vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft
und in bestimmten Zeitabständen.
Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden
muss, rechtzeitig festgestellt werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Betreiber vom Her-
steller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den
Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind, siehe Konfor-
mitätserklärung.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel gelten als ständig überwacht, wenn sie konti-
nuierlich von Elektrofachkräften instand gehalten und durch messtechnische Maßnahmen im
Rahmen des Betreibens (z. B. Überwachen des Isolationswiderstandes) geprüft werden.
1.13
Prüffristen
Legen Sie die Prüffristen der Maschine nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung fest, Dokumen-
tieren sie diese und führen Sie eine betriebliche Gefahrenanalyse nach § 6 Arbeitsschutzgesetz
durch. Verwenden Sie auch die unter Instandhaltung angegebenen Prüfintervalle als Anhalts-
wert.