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Weidezaungeräts nicht anzuschließen. Zusätzlich sind Warnschilder an solchen Plätzen anzubringen, wo
die Möglichkeit besteht, dass Menschen die Zaundrähte berühren könnten.
An Stellen, wo eine Elektrozaun-Einzäunung für Tiere öffentliche Wege kreuzt, müssen an diesem Teil
der Einzäunung ein nicht Strom führendes Tor oder fachgerecht angelegte Treppen zur Überwindung des
Zaunes errichtet werden. Zudem sind an derartigen Plätzen an dem Elektrozaun entsprechende
Warnschilder anzubringen.
Dort, wo Elektrozäune neben öffentlichen Wegen oder Straßen verlaufen, ist ein Elektrozaun in
regelmäßigen Abständen mit Warnschildern zu versehen, die auf stabile Weise an den Zaunpfählen, oder
an den Drahtlitzen anzubringen sind. Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens
100 mm x 200 mm betragen. Das Warnschild muss beidseitig eine gelbe Hintergrundfarbe haben. Texte
wie “VORSICHT ELEKTROZAUN“ und Symbole auf dem Warnschild müssen in schwarzer Farbe
aufgebracht sein.
Die beidseitige Kennzeichnung auf dem Warnschild muss beständig aufgebracht sein, sowie eine
Mindesthöhe von 25 mm betragen.
Alle an einen Elektrozaun angeschlossenen netzbetriebenen Geräte müssen über eine Isolierung
zwischen dem Elektrozaun und dem Stromnetz verfügen, die mindestens die gleiche Schutzklasse haben
muss, wie die Isolierung, die für das Weidezaungerät vorgeschrieben ist (Norm IEC 60335-2-76 § 14, 16
und 29 sowie ggfs. regionale Änderungen wie. z. B. die in der Norm EN 60335-2-76 vorgeschriebene
Mindestanforderung für Isolierung). Schließen Sie also niemals ein netzbetriebenes Gerät an einen
Elektrozaun an, wenn dies nicht ausdrücklich in der Betriebsanleitung des Geräts gestattet ist. Beachten
Sie auch den Abschnitt 2.2.: die Geräte sind witterungsgeschützt zu installieren, wenn sie nicht für den
Einsatz im Außenbereich bestimmt sind und nicht über die Schutzart von min. IPX4 verfügen.
Die zuvor genannten Mindestanforderungen für Isolierung betreffen auch die Ladegeräte für
batteriebetriebene Weidezaungeräte. Falls in den Betriebsanleitungen für Weidezaungeräte oder
Batterieladegeräte nicht anders vermerkt, darf ein Weidezaungerät nicht angeschlossen sein,
während dessen Batterie an einem netzbetriebenen Batterieladegerät aufgeladen wird.
10. WZG -Garantiebedingungen
Auf dieses Produkt gilt eine Herstellergarantie von drei (3) Jahren für das Material und für die
Verarbeitung. Die Garantie bezieht sich auch auf mögliche durch Gewitter verursachte Überlastungen.
Die Garantie von drei (3) Jahren beginnt ab dem auf der Quittung vermerkten Kaufdatum.
Für
Garantieansprüche muss das defekte Produkt auf Kosten des Kunden an den Hersteller, den
Weiterverkäufer oder den nächsten WZG Service Partner gesendet werden. Dem Garantieanspruch
muss eine Beschreibung des Defekts, eine Kopie des Kaufbelegs und die Kontaktinformation des Kunden
beigefügt sein. Der Hersteller / WZG Service Partner wird das defekte Produkt reparieren oder ersetzen
und so schnell wie möglich zurücksenden.
Die Garantie bezieht sich nicht auf Schäden, die durch inkorrekten oder fahrlässigen Gebrauch oder
durch eine Montage, die nicht der vorgegebenen Anleitung entspricht, verursacht sind oder auf sonstige
Schäden, die aus Gründen verursacht sind, die außerhalb der Kontrolle des Herstellers liegen.
Farmcomp übernimmt keine Verantwortung für jegliche direkte, indirekte oder Folgeschäden, die durch
den Gebrauch des Produkts oder durch die Tatsache, dass das Produkt nicht gebraucht werden konnte,
verursacht wurden. Das Ausmaß der Haftung durch Farmcomp ist maximal auf den Preis des Produkts
begrenzt.
HINWEIS!
Öffnen Sie das Gerät nicht! Versuchen Sie nicht, das Gerät selbst zu reparieren! Dies ist
strengstens verboten! Nur der Hersteller und akkreditierte Kundendienstpartner haben das Recht
zur Reparatur des Geräts. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Folgen
bei der Nichtbefolgung von Vorschrif